weiter BMELV (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)Ansprüche als Fluggast bei Überbuchung, Annulierung und Verspätung
Als Flugpassagiere haben Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Rechte. Viele dieser Ansprüche sind in der sogenannten "Denied Boarding-Verordnung" (EU-Verordnung 261/2004) geregelt.
* Nichtbeförderung wegen Überbuchung
* Annullierung
* Verspätungen
* Herabstufung
Sie stehen den Fluggästen bei allen Flügen – auch Charterflügen – zu, die von einem Flughafen in der EU starten oder von einem Flughafen außerhalb der EU mit Ziel innerhalb der EU starten, sofern es sich um ein EU-Luftfahrtunternehmen handelt.
und noch eine Umfrage zum Thema auf der gleichen Seite
weiter BMELVBundesweite Umfrage zu Passagier-Rechten im Flugverkehr
drauf gekommen bin ich durch den Newsletter des Thai-Ticker