Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

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Tramaico
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Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#1

Beitrag von Tramaico »

Soeben kam die Schlagzeilenmeldung von thaivisa.com herein, dass es verschaerfende Aenderungen bezueglich der Massnahmen bei Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis geben wuerde. Wesentlichste Passage:

* Overstay 1 - 21 days: Pay a fine 500 Baht/day at Airport/land border
* Overstay 22 - 41 days: Pay a fine 500 Baht/day, possible arrest/detention, deportation, possible blacklisting
* Overstay 42 days or more: Pay a fine up to 20,000 Baht, arrest/detention, deportation, possible blacklisting

Quelle: http://www.thaivisa.com/forum/topic/400 ... erstayers/" onclick="window.open(this.href);return false;

In Uebersetzung:
Ueberziehung 1 - 21 Tage: Zahlung von 500 Baht pro Tag am Flughafen bzw. der Landesgrenze
Ueberziehung 22 - 41 Tage: Zahlung von 500 Baht pro Tag, moegliche Verhaftung/Inhaftierung, Abschiebung, eventuell Blacklistung (= Status unwillkommene Person in Thailand)
Ueberziehung 42 Tage oder mehr: Zahlung von 20.000 Baht , Verhaftung/Inhaftierung, Abschiebung, eventuell Blacklistung (= Status unwillkommene Person in Thailand)

dieter1
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#2

Beitrag von dieter1 »

Ich hatte mal 2 Tage "overstay". Termin waere Sonntags gewesen, da ist die Immigration allerdings geschlossen. Montag waere deshalb voellig in Ordnung gewesen, ich kam aber aufrgrund mehrerer Umstaende erst am Dienstag dazu.

Da wurden dann 2 Tage berechnet und ich loehnte 1.000,-- Baht (2 x 500,--), ansonsten hat das keine Aufregung ausgeloest und der Gang der Dinge war wie immer.

An allen zur Ausreise geoeffneten Grenzen gibt es extra Schalter fuer die Leute, die mit overstay ausreisen. Bedenklich wird es wohl ab der 2. Stufe, also ab dem 21. Tag, mit moeglicher Festnahme und moeglicher Abschiebung.

dieter1
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#3

Beitrag von dieter1 »

carsten hat geschrieben: Sollte man von der normalen Polizei im Land kontrolliert werden, ohne dass man einen gueltigen Aufenthaltstitel im Pass hat, wird man eh sofort eiongesperrt, auch wenns nur 3 Tage sind.
Das stimmt absolut nicht, wollte ich noch anmerken.
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Samuianer
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#4

Beitrag von Samuianer »

carsten hat geschrieben:Wobei laut diesem Thai-Visa Artikel das zugrunde liegende Gesetz ja schon laenger (seit 2522) existiert, aber durch einen Wechsel in der Fuehrung im Einwanderungsamt nun schewinbar auch ausgefuerht werden soll.

Aber man kann eh nur jedem raten, [hil]generell keinen Overstay in Thailand zu machen.
Sollte man von der normalen Polizei im Land kontrolliert werden, ohne dass man einen gueltigen Aufenthaltstitel im Pass hat, wird man eh sofort eiongesperrt, auch wenns nur 3 Tage sind.[/hil]

Die in Tramaico's Post beschriebenen Regeln gelten nur, wenn erst am Airport / an der Grenze auffaellt, dass man Overstay hat.

Eines wuerde mich interssieren: sprichst du aus EIGENER Erfahrung oder nur vom Hoerensagen am Steintisch?
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Samuianer

dieter1
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#5

Beitrag von dieter1 »

Carsten, schau mal aufs Datum. Das ist fast schon 5 Jahre her.

Mandybaer
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#6

Beitrag von Mandybaer »

Hallo Freunde,

nur kurz eine kurze Schilderung meines vorletzten THL-Urlaubes im Februar dieses Jahres:

Hatte drei Tage Overstay, wollte mir da von Anfang an kein 2-Monate-Visum in Österreich machen, für mich war das zuviel Zeitaufwand.

Eine Woche vor Ablauf der 30 Tage auf Samui nach Nathon zur Immigration, und habe dort einen alten Bekannten, den ich dort schon seit gut 25 Jahren kenne befragt ob ich Verlängerung machen soll, oder beim Abflug bezahlen soll.
Kompetente Auskunft: Verlängerung um 5 oder 7 Tage, so genau weiss ich das jetzt nicht mehr wäre auf alle Fälle teurer gewesen, als am Flughafen die THB 1500 für drei Tage zu bezahlen.
Also schon der konkrete Vorschlag auf der Immi, beeser Overstay als Visa. 1. für mich billiger, 2. für die keine Arbeit. ;-D

Auf meine Frage, die genau darauf abzielten, ob man dann nicht Gefahr laufe, wegen dieser drei Tage Overstay im Falle einer Kontrolle verhaftet werden könne, hat mir die Immi dezidiert erklärt, daß bei diesem Overstay-Level keinesfalls mit Schwierigkeiten zu rechnen sei.

Ob dies örtlich auf Samui beschränkt ist kann ich natürlich in THL nicht beurteilen, nehme aber doch an, daß dies für THL im allgemeinen gilt.

Viele Grüße
Mandybär :wink:
Zuletzt geändert von Mandybaer am 27.09.2010 08:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Tramaico
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Re: Ueberziehung der Aufenthaltserlaubnis

#7

Beitrag von Tramaico »

Mandybaer hat geschrieben:Auf meine Frage, die genau darauf abzielten, ob man dann nicht Gefahr laufe, wegen dieser drei Tage Overstay im Falle einer Kontrolle verhaftet werden könne, hat mir die Immi dezidiert erklärt, daß bei diesem Overstay-Level keinesfalls mit Schwierigkeiten zu rechnen sei.
Ja, dieses ist die typische pragmatische thailaendische Loesung. Warum THB 300 mehr bezahlen, da die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch ist, mit einer abgelaufenden Aufenthaltsgenehmigung aufgegriffen zu werden.

Angenommen es ereignet sich so und kommt zu einer Verhaftung. Es wird in dem Augenblick gegen das Gesetz verstossen, wenn die Aufenthaltsgenehmigung nur um eine einzige Minute ueberzogen wird und man sich in diesem Augenblick noch nicht am Flughafen bzw an der Landesgrenze befindet.

Natuerlich kann man sich jetzt auf die Aussage des Immigrationsbeamten berufen, der aber in dieser Situation moeglicherweise leugnen wird, zum Gesetzesbruch geraten zu haben. Ausser es handelt sich beim anfragenden und befragten Beamten um "Buddies" und es kommt zur Aussage, "hey, der Farang ist in Ordnung, lass ihn laufen". Letzteres geht aber auch nur dann, wenn kein Nicht-Buddy-Immigrationsbeamter von der Sache Wind bekommt und eine weitaus striktere Gesetzesauffassung besitzt.

Dieses ist die Siuation. Jetzt muss jeder selbst entscheiden, wie er damit umgeht. Persoenlich wuerde ich grundsaetzlich nicht zur Aufenthaltsueberziehung anraten, denn ein thailaendischer Beamte koennte dieses dahingehend interpretieren, dass ein Auslaender sich bewusst nicht um thailaendische Gesetze kuemmert und diese nicht respektiert. Kann sein, muss aber nicht sein. :wink:
Zuletzt geändert von Tramaico am 27.09.2010 08:26, insgesamt 1-mal geändert.
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