etz gibts geld gruss da pezi

Anonymus hat geschrieben: 11.05.2018 08:51 Was passiert wenn man Personen ohne zu fragen fotografiert,z.B. in Reiseberichten aus Asien hier im Forum?
https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne ... einordnungEbenfalls ohne Einwilligung zulässig ist nach § 23 KUG die Veröffentlichung von Fotos, auf denen abgebildete Personen nur Beiwerk sind und keinen bestimmenden Einfluss auf das Motiv ausüben. Privilegiert sind ausdrücklich auch künstlerische Bildnisstudien. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift hat sich unlängst durch eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erweitert, in welcher auch die Straßenfotografie als Kunstform anerkannt wurde (siehe fotoMAGAZIN 06/2018, ab Seite 32, ab 15. Mai im Handel.)
Gesamter Beitrag: https://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag ... eher-nichtFAZIT
Es ist und war nie der Sinn, mit den Regelungen der DSGVO die Fotografie als solche zu beschränken. Der deutsche Gesetzgeber hat es aus gutem Grund nicht für notwendig erachtet, weitergreifende Regelungen zu erlassen. Regelungen bestehen bereits durch die Gesetzgebung des Kunsturheber-Gesetzes und wurden über Jahre der Rechtsprechung gefestigt. Dies kann im Ergebnis nicht zum Nachteil für den Fotografen führen, der sich weiterhin entsprechend der gesellschaftlichen Erwartungen verhält. Wie bereits ausgeführt; ich wage an dieser Stelle die Prognose, dass die Rechtsprechung dies auch verdeutlichen wird!
Es wird auch weiterhin möglich sein, die von einer Feuerwehr veranstalteten Festivitäten fotografisch festzuhalten, ohne zuvor schriftliche Einwilligungen von allen Teilnehmern zu erhalten. Es bleibt also alles beim Alten. Andere Auffassungen sind übertriebene Verzerrungen von Gesetzgebung und zeugen von „Unverständnis“ oder sogar „Panikmache“ Datenschutz will die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen schützen, nicht Gesellschaftsstrukturen und das Zusammenwirken von Menschen grundlegend verändern.
Gesamter Beitrag: https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... -klarheit/Solange der deutsche Gesetzgeber nicht tätig wird, ist die Lösung aus Hamburg zu empfehlen. Pauschal gesagt heißt das, dass Aufnahmen, die zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken gefertigt werden, gerechtfertigt sind und eine Informationspflicht nicht besteht.
Die gute Nachricht für alle Hobbyfotografen unter uns: im Alltag ändert sich also praktisch nichts.