firehunter hat geschrieben: ↑01.11.2021 18:17
Ich danke dir.
Auf der E-Visa-Seite steht ab 26.09.2021, deshalb das Missverständniss.
Die Botschaftsseite hängt leider immer etwas hinterher. Dort wurde erst heute in den Visa-Bestimmungen der Wert für die Krankenversicherung von 100.000 USD auf 50.000 USD geändert. Auf der Home-Seite stand es schon letzte Woche.
mal eine Frage zum Non Immigrant O
es heisst auf der Webseite von
München,
Auslandskrankenversicherungs-Nachweis:
· Krankenversicherung muss über die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
· Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
· Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
https://thaiconsulate.de/visa-o
Davon ist in
Frankfurt kein Wort erwähnt
denn da gilt dieser Nachweis nur für das O-A
·NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungs-Nachweis (Bekanntmachung: zusätzliche Anforderungen für die Antragstellung eines Non-Immigrant-Visums "O-A" (1-Jahres-Visum):
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/v ... lagen.html
·NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungs-Nachweis (Bekanntmachung: zusätzliche Anforderungen für die Antragstellung eines Non-Immigrant-Visums "O-A" (1-Jahres-Visum):
Krankenversicherung muss über die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
Deutsche oder ausländische Versicherungsgesellschaft
Versicherungsbescheinigung (Original vorzeigen + 3 Kopien einreichen)
Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)
Thailändische Versicherungsgesellschaft
Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 3 Kopien einreichen)
Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)
In
Berlin ist der Hinweis, dass ab dem 1.11.21 gilt
das die Krankenversicherungspflicht mit Deckungssummer 50.000 USD ja bereits für das Thailand Pass gilt, und daher bereits vor dem Visa greift.
http://german.thaiembassy.de/wp-content ... y-1Nov.pdf
Dann aber, bei der Erklärung zum Non Immigrant O, heisst es
Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst (muss explizit erwähnt werden)
zusätzlicher Auslandskrankenversicherungsnachweis → die Krankenversicherung muss über die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand wie folgt decken: Ambulante (OPD) Behandlungen müssen im Wert von mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) und stationäre (IPD) Behandlungen müssen im Wert von mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) abgedeckt sein
http://german.thaiembassy.de/visaarten- ... #o_rentner
auf diesen Fragebereich wird in der neuen Hilfe für den e pass nicht eingegangen.
https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf
Seite 31 - sie wollen den Arbeitgeber, das Gehalt, den Beruf ... zzz
Was macht das Thema Krankenversicherung so kompliziert,
wir haben die Covid Deckung
Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst (muss explizit erwähnt werden)
und wir haben die Behandlungsgarantie.
Was bekommt man beim ADAC ?
https://www.adac.de/produkte/versicheru ... bEQAvD_BwE
wir haben hier den Tarif, unter 66 Jahren um die 60 EUR im Monat,
hab die mal angeschrieben, wegen der Deckungssumme und der Erklärung fürs Non Immigrant O Visum
Dieses Teil scheint ja nur für das Non Immigrant O-A zu gelten,
https://www.thaigeneralkonsulat.de/file ... 0-2021.pdf
und nicht für das O, also muss der ADAC das nicht ausfüllen.