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Neugestaltung des Paragrafen 201a StGB

Verfasst: 01.02.2015 14:52
von phimax
201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

[pdfview]http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fil ... 5s0010.pdf[/pdfview]
(auf Seite 5)

Neue Arbeit für die Gerichte...

Also Vorsicht, wenn ihr zukünftig in sozialen Netzwerken meint "Bilder sagen mehr als 1.000 Worte" ;-D