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Kündigung per Email

Verfasst: 20.03.2014 10:49
von hippo
Ein sehr interessantes Urteil und schon lange überfällig.
Internetdienste: Anbieter müssen E-Mail-Kündigungen akzeptieren
Das Landgericht München hat entschieden, dass Internetdienste, die Verträge elektronisch abschließen, auch elektronische Kündigungen (etwa in Form einer E-Mail) akzeptieren müssen. Andersartige Klauseln in den AGB sind damit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Weiterhin geht hervor, dass elektronisch abgeschlossene Verträge auch elektronisch kündbar sein müssen. Diese Regelung beträfe dann nicht nur Internetdienstleister, sondern beispielsweise auch Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und zahlreiche andere Angebote des normalen Lebens.
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vollständiger Text PCGH

Hervorhebung von mir.