Visa und Aufenthaltserlaubnis

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raksiam
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#61

Beitrag von raksiam »

Nach einer Stunde war alles erledigt.
Bild
WAr dann doch einfacher als ich gedacht habe. ;-D :super:
chookdee,
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#62

Beitrag von DisainaM »

Gratulation :bravo:

die nächste Übung für mich,
wird wohl präventiv auf Änderungen im nächsten Jahr vorbereitet zu sein,

und deshalb werd ich mir die von waanjai beschaffte

Bild

http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1152022" onclick="window.open(this.href);return false;

KV Karte für 2.800 Baht im Jahr besorgen.
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raksiam
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#63

Beitrag von raksiam »

[quote="DisainaM";p=53914]Gratulation :bravo:

die nächste Übung für mich,
wird wohl präventiv auf Änderungen im nächsten Jahr vorbereitet zu sein,

und deshalb werd ich mir die von waanjai beschaffte

[ http://img.photobucket.com/albums/v247/ ... de3cbf.jpg ]

http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1152022" onclick="window.open(this.href);return false;

KV Karte für 2.800 Baht im Jahr besorgen.[/quote]

War gestern auch bereits bei der SV Vertretung hier in der Rama 3 Road. Nur leider wissen die noch nichts davon. Werde aber wie du auch dieses Projekt KV weiter vorantreiben und nach Loesungen suchen. ;-D :super:
Man sagt doch wo ein Wille ist auch ein Weg.
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petpet
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#64

Beitrag von petpet »

Ist doch ein schlechter Scherz, dass man nun ausschließlich in Udon Thani als dort lebender Ausländer sich entsprechend geltendem Recht staatlich versichern kann. Die gesetzliche Grundlage wurde sicherlich nicht für eine einzige thailändische Provinz geschaffen!
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bukeo
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#65

Beitrag von bukeo »

[quote="DisainaM";p=53893]

wie kann man als ausländischer, unverheirateter Hauseigentümer ohne das blaue Hausbuch entscheiden,
dass man es einer Thai erlaubt,
sich unter der Adresse des eigenen Hauses eintragen zu lassen,
und wie kann man die Austragung der Eintragung der Thai veranlassen,
wenn man nicht selber das blaue Hausbuch hat ?[/quote]

erstmal wäre es interessant zu wissen, was du unter Hauseigentümer verstehst. Ausländische Grundstückseigentümer gibt es ja i.d.R. nicht.
Das Hausbuch wird ja nicht für ein Hauses augestellt (auch wenn es Hausbuch heisst) , sondern für das jeweilige Grundstück. Es sollte zwar irgendetwas auf dem Grundstück stehen, aber meist reicht eine Bambushütte aus, um ein blaues Hausbuch über den Puh Yai Ban/Obortor zu bekommen. Dieses bekommt also nur eine Thai.
Somit erübrigt sich deine Frage von oben - was ein Farang einer Thai erlauben kann - nämlich gar nichts. Sie erlaubt dem Farang, sich ein gelbes Hausbuch zu besorgen.
Nicht anders rum.
Auch Bangkok bekommt zB. jeder unverheiratete Farang, der ein Ausländer Condo kauft,
das blaue Hausbuch,
ja, bei Condos geht das, weil die von Ausländern gekauft werden dürfen.
Aber soweit ich informiert bin, nicht bei Grundstücken.
Bei ausländischen Hausbauern haben sich diese Dinge ebenfalls eingespielt,
wobei behördliche Ansprüche wohl einfacher umzusetzen sind,
wenn dies über einen th. Vertreter abgewickelt wird,
der mit den Abläufen vertraut ist.
eben hier, habe ich meine Zweifel. Ein blaues Hausbuch über ein Grundstück, ohne das eine Thai eingetragen ist. Das müsste ich erst sehen, damit ich es glaube. :-)
Dazu aber natürlich Investitionen über BOI oder Firmenkonstruktionen mal ausgeschlossen.
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#66

Beitrag von DisainaM »

wie Du am Beispiel des Condos sehen kannst,
ist beim blauen Hausbuch eine Trennung zwischen Haus / Appartmenthaus und Land.

Eben diese Trennung gilt natürlich auch bei alleinstehenden Häusern.

Auch wenn man als Ausländer (im Normalfall *) keinen Grund erwerben kann,
hat man die rechtliche Möglichkeit, alleiniger Hauseigentümer zu werden.

Natürlich wird bei Verheirateten grundsätzlich die th. Partnerin (meist alleine) das Hausrecht ausüben,
sie wird deshalb alleine im blauen Hausbuch stehen.
Ist ein unverheirateter Ausländer allerdings alleiniger Hauseigentümer,
kann nur er alleine die rechtlichen Pflichten als Hausherr übernehmen,
(dazu gehört zB. die Pflicht, Besuch im Haus anzumelden)
als Legitimation seiner Hausherrverpflichtung dient ihm sein blaues Hausbuch.

Das es in vielen Provinzen von den Behörden vermieden wird, ein blaues Hausbuch an einen Ausländer ausstellen zu lassen,
ist klar.

Ich hatte vor dem vertrag mit dem bauunternehmer eine renomierte Anwaltskanzlei beauftragt,
und die hatten mich darauf hingewiesen, dass ich dies unbedingt zu einer Vertragsverpflichtung im Bauvertrag machen müsse,
(wäre dies illegal gewesen, hätte die Kanzlei nicht darauf bestanden).
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bukeo
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#67

Beitrag von bukeo »

[quote="DisainaM";p=53923]

Auch wenn man als Ausländer (im Normalfall *) keinen Grund erwerben kann,
hat man die rechtliche Möglichkeit, alleiniger Hauseigentümer zu werden.[/quote]

ja, kann man im Chanod auch eintragen lassen.
Natürlich wird bei Verheirateten grundsätzlich die th. Partnerin (meist alleine) das Hausrecht ausüben,
sie wird deshalb alleine im blauen Hausbuch stehen.
Ist ein unverheirateter Ausländer allerdings alleiniger Hauseigentümer,
kann nur er alleine die rechtlichen Pflichten als Hausherr übernehmen,
(dazu gehört zB. die Pflicht, Besuch im Haus anzumelden)
als Legitimation seiner Hausherrverpflichtung dient ihm sein blaues Hausbuch.
funktioniert hier nicht. Hier läuft das so ab: Grundbesitzer verpachtet z.b. den Grund für 30 Jahre, mit Option auf weitere 30 Jahre Verlängerung.
Ausländer baut sich ein Haus darauf. Ihm gehört das Haus, jedoch im blauen Hausbuch steht die Grundstückseigentümerin.
Er kann sich ein gelbes besorgen.
Das es in vielen Provinzen von den Behörden vermieden wird, ein blaues Hausbuch an einen Ausländer ausstellen zu lassen,
ist klar.
ja, ist in ganz Chiang Mai nicht möglich, auch nicht in der Stadt. Daher interessiert es mich, ob es in Bangkok möglich sein kann. Da habe ich
aber so meine Zweifel.
Ich hatte vor dem vertrag mit dem bauunternehmer eine renomierte Anwaltskanzlei beauftragt,
und die hatten mich darauf hingewiesen, dass ich dies unbedingt zu einer Vertragsverpflichtung im Bauvertrag machen müsse,
(wäre dies illegal gewesen, hätte die Kanzlei nicht darauf bestanden).
naja, es gibt Kanzleien, die verschaffen auch ein Jahresvisum, ohne das man persönlich bei der Immi vorsprechen muss und ohne das man die nötigen 400.000 bzw. 800.000 vorweisen muss. Ist aber auch illegal.
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#68

Beitrag von DisainaM »

Juristisch geht es Dir um die Ausnahmeregelungen,
wann es akzeptiert wird, dass ein Ausländer ohne Resident Permit ins blaue Hausbuch eingetragen wird.
Die Regel lautet
Foreigners having permanent residency can be included a Blue House Book according to article 44 of the Central office registration rules (year 2535)
By Kritiya Kanthasate (LL.B.), YK Consultants
http://www.chiangmaisos.com/wp-content/ ... 61-web.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Seite 13

Wie weit geht in der jeweiligen Provinz der Ermessensspielraum, einen Ausländer gem aricel 44 CoRR, ins blaue Hausbuch einzutragen,
wenn er noch nicht Inhaber einer Permanent Resident ist.

Hier scheint es ins Ermessen des Orbortor gestellt zu sein.

zu Deinem Punkt,
naja, es gibt Kanzleien, die verschaffen auch ein Jahresvisum, ohne das man persönlich bei der Immi vorsprechen muss und ohne das man die nötigen 400.000 bzw. 800.000 vorweisen muss. Ist aber auch illegal.
persönliche Vorsprache bei der Immigration ist laut Gesetz nicht erforderlich,
dies kann auch durch einen Handlungsbevollmächtigten geschehen,
weshalb sich Anwaltskanzleien und Visaagenturen grundsätzlich Handlungsvollmachten unterschreiben lassen.

(ps. Thailand gehört zu den Ländern, wo eine Blankounterschrift besonders fatale Folgen haben kann)

Das Vorweisen von 400.000 bz 800.000 Baht ist nicht ausschliesslich erforderlich,

es reicht auch ein Nachweis, 65.000 Baht im Monat zu verdienen.

Da es eine Ermessensfrage ist, welche Unterlagen hierzu die Immigration anerkennt, kommt es landesweit zu unterschiedlichen Erfahrungen.

Mancherorts reicht es, eine Einkommensbescheinigung durch die Botschaft bz. Konsulat zu erbringen,
aber auch hier gibt es wiederum bei den Botschaften und Konsulaten unterschiedliche Hürden, diese Bescheinigung zu bekommen,
bz. durch einen Handlungsbevollmächtigten besorgen zu lassen.
So stellt der österreichische Honorarkonsul Hofer in Pattaya für Deutsche eine Einkommensbescheinigung aus,
wenn ihm nachvollziehbare Unterlagen gegeben werden, wie zB. Kontoauszüge oder Provisionsvertrag,
woher man seine Einnahmen bezieht.

Da es ja mittlerweile bekannt ist, dass die kanadischen, australischen und amerikanischen Botschaften die Einkommensbestätigung bereits auf Grundlage einer Selbstauskunft des Antragstellers erstellen,
sind mittlerweile einige Immigrations auch gegenüber Antragstellern aus anderen Ländern kulanter,
bz. sind kulant gegenüber einem handlungsbevollmächtigten Visagenturvertreter,
was die Anerkennung von Selbstauskünften ohne weitere Unterlagen betrifft.

Da diese Anerkennung im Ermessen des Immigrationbeamten steht, wäre es falsch, den gesamten Vorgang als illegal zu bezeichnen,
im Übrigen ist es auch genauso möglich, dass bei einem persönlichen Erscheinen bei der Immigration die Einkommenserklärung der Botschaft nicht anerkannt wird,
und man darauf besteht, die zugrundeliegenden Dokumente für die Botschftserklärung in übersetzter Form beizubringen.

Diese möglichen Unbill-varianten unterstützen natürlich die Geschäfte der Visaagenturen.
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bukeo
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#69

Beitrag von bukeo »

[quote="DisainaM";p=53933]

persönliche Vorsprache bei der Immigration ist laut Gesetz nicht erforderlich,
dies kann auch durch einen Handlungsbevollmächtigten geschehen,
weshalb sich Anwaltskanzleien und Visaagenturen grundsätzlich Handlungsvollmachten unterschreiben lassen.[/quote]

hier ist der Normalfall so, das der Reisepass des Farangs niemals alleine auf Reise gehen soll (hat mal ein Chef der Immigration erklärt).
Da scheinbar dies in einigen Provinz-Immigrations nicht eingehalten wurde, kam hier lt. Auskunft Tramaicos in Bangkok schon eine andere Regelung.

Antragsteller bei der Immigration Bangkok werden erst bei der Antragstellung per Digitalkamera fotografiert, Foto mitbringen geht wohl nicht mehr.
Somit fallen die Antragstellungen (legal oder illegal) durch Visaagenten so oder so weg.
Das Vorweisen von 400.000 bz 800.000 Baht ist nicht ausschliesslich erforderlich,

es reicht auch ein Nachweis, 65.000 Baht im Monat zu verdienen.
das ist richtig. Bei dieser Art ist der Einkommensnachweis ja auch personengebunden, die 800.000 können natürlich auch Offices zur Verfügung stellen.
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#70

Beitrag von DisainaM »

[quote="bukeo";p=54006][quote="DisainaM";p=53933]

persönliche Vorsprache bei der Immigration ist laut Gesetz nicht erforderlich,
dies kann auch durch einen Handlungsbevollmächtigten geschehen,
weshalb sich Anwaltskanzleien und Visaagenturen grundsätzlich Handlungsvollmachten unterschreiben lassen.[/quote]

hier ist der Normalfall so, das der Reisepass des Farangs niemals alleine auf Reise gehen soll (hat mal ein Chef der Immigration erklärt).
Da scheinbar dies in einigen Provinz-Immigrations nicht eingehalten wurde, kam hier lt. Auskunft Tramaicos in Bangkok schon eine andere Regelung.

Antragsteller bei der Immigration Bangkok werden erst bei der Antragstellung per Digitalkamera fotografiert, Foto mitbringen geht wohl nicht mehr.
Somit fallen die Antragstellungen (legal oder illegal) durch Visaagenten so oder so weg.
.[/quote]

bei der mittlerweile überaus grossen Anzahl von dementen, bz. Parkinson Patienten, die als Expat-Rentner in Thailand leben,
ist das persönliche erscheinen lebensfremd und überhaupt nicht mehr praktikabel.

Kein Immigrationbeamter an einem dieser Immigration-Niederlassungen will einen Schreikrampf einen dementen Expat-Patienten erleben,
und so musste man sich notgedrungen an die Praxis orientieren,
wie es auch bei anderen kranken patienten auf Intensivstationen üblich ist.

Die Formel heisst daher,
In general, applicants are required to apply for a visa in person.
die Variante des
Through an authorised person / in some cases may also accept applications sent through representatives
soll nur für Kranke gelten, was allerdings bei alten Menschen eher üblich ist.
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