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Ordinary Partnership

Verfasst: 18.06.2010 06:41
von tschaang-frank
Unregistered Ordinary Partnership und Registered Ordinary Partnership

reicht doch aus fuer einen reinen Dienstleistungsbetrieb ??
Wie ist das mit einer Farangarbeitsgenehmigung - Kosten ? muss Geld nachgewissen werden (wie bei Co.Ltd - 2 Mio? mit Thaipartner 1 Mio? und mind.4 haimitarbeiter a mind.200 Baht/Tag) oder geht das bei Partnership einfacher ?

Re: Ordinary Partnership

Verfasst: 18.06.2010 12:12
von Tramaico
Welche Art von Dienstleistung soll Inhalt des Unternehmens sein? Ist es fuer Thailand und/oder fuer seine Bevoelkerung von Nutzen? Warum soll ein Auslaender fuer einen Job angestellt werden, der gegebenenfalls auch von einem thailaendischen Staatsbuerger wahrgenommen werden kann? In welcher Weise ist der Auslaender fuer den Job qualifiziert?

Bei einer Partnership kann ein Auslaender grundsaetzlich nicht in einer Managerposition arbeiten.

Ausserdem gibt es ja auch noch eine ganze Reihe von Taetigkeiten die fuer Auslaender grundsaetzlich gesperrt sind. Das Land will hier gegenwirken, dass Auslaender den eigenen Buergern keine Arbeit wegnehmen bzw. sich ein Auslaender am thailaendischen Buerger bereichert.

Somit koennen dann Dienstleistungen durch einen Auslaender dann moeglich sein, wenn das Klientele ausschliesslich aus Auslaendern besteht aber nicht wenn Rechnungen an Thailaender gestellt werden, ausser es handelt sich um eine absolute Expertise-Taetigkeit wovon das Land bzw. die Bevoelkerung ganz offensichtlich profitiert.

Pauschalantworten sind somit nicht moeglich. :wink: