Seite 7 von 39

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 22.03.2020 16:12
von Khun Han

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 23.03.2020 02:32
von phimax
Vielleicht hilfreich für Thais.
Soll eigentlich ganz vernünftig erklärt werden.
Ich selbst kann es nicht beurteilen.

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 23.03.2020 10:22
von phimax

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 23.03.2020 11:23
von phimax

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 23.03.2020 14:25
von phimax

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 24.03.2020 10:59
von phimax
Für das Gemeinschaftsgefühl.

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 24.03.2020 12:42
von pezi
die nächsten wochen werden hart werden hoffen wir das beste. das nicht so schlimm wirt. mer kannst da nimmer tun. gruss da pezi

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 24.03.2020 13:57
von Hancock

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 25.03.2020 16:09
von Hancock

Re: Corona-Virus in Thailand

Verfasst: 25.03.2020 18:47
von phimax
Jo, machen zu:

Wichtiger Hinweis: Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Für Transitreisende gilt ab sofort und nur bis 31. März 2020: Transitreisende müssen der Fluggesellschaft vor Abreise eine fit-to-fly-Bescheinigung vorlegen; der Transitaufenthalt darf max. 24 Stunden betragen,
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (z.B. Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht).


Meldung über die App des Auswärtigen Amts