Lese majeste und das Internet
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Chumpae
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Re: Lese majeste und das Internet
Also ich geb ja zu, das es mir auch schon irgendwie unheimlich ist, das man das Merkel und den Bundesgauckler und all die abgefahrenen "Volksvertreter"so ungestraft "diskriminieren" darf. Erwarte demnächst einen LM 112 auch für das Hoheitsgebiet der "politisch Unfehlbaren"mit eindeutigem Verweis auf die Lufthoheit über die "Exportweltmeisterschaft"in ausgewählten Branchen unserer Volkswirtschaft. 
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hippo
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Re: Lese majeste und das Internet
Noch ne Warnung. Passt bloß auf was ihr hier schreibt. Es kann sonst sein das sich euer Urlaub ungewollt verlängert.
aus Spiegel onlineThailand: 30 Jahre Haft für Majestätsbeleidigung per Facebook
Den König oder seine Familie zu beleidigen, ist in Thailand ein schlimmes Verbrechen. Jetzt wurde ein Facebook-User zu einer extrem harten Strafe verurteilt. Das Verfahren war äußerst fragwürdig.
Sechs Kommentare auf Facebook sind einem Thailänder zum Verhängnis geworden. Mit der Veröffentlichung habe er Majestätsbeleidigung begangen, hat ein Gericht in Thailand befunden - und den Mann zu 30 Jahren Haft verurteilt, wie Anwälte berichteten.
Eigentlich lag die Strafe bei 60 Jahren - zehn Jahre Haft für jeden Facebook-Eintrag. Weil der Mann ein Geständnis ablegte, wurde das Strafmaß halbiert. Das Urteil fällte ein Militärgericht. Der Mann kann nicht in Berufung gehen. Thailand wird seit einem Putsch im Mai 2014 von einer Junta regiert.
Was genau die Anklage auslöste, darf niemand sagen. Eine Wiederholung der Kommentare würde ihrerseits eine weitere Anklage nach sich ziehen.
Die Organisation Thailändische Anwälte für Menschenrechte verurteilte das Strafmaß. "Es ist die höchste Strafe, die je in einem solchen Fall verhängt worden ist", sagte Anwältin Poonsuk Poonsukcharoen. Die Gesetze gegen Majestätsbeleidigung sind drakonisch.
Thailand hat zwar eine konstitutionelle Monarchie, der königliche Haushalt gehört aber zu den mächtigsten Institutionen im Land. König Bhumibol Adulyadej ist seit 1946 auf dem Thron.
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Hancock
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Re: Lese majeste und das Internet
Pervers! Wie in den schlimmsten Diktaturen in Südamerika vor 30-40 Jahren. Da verschwindet letzlich jemand in einem Loch für den Rest seines Lebens! 
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bukeo
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Re: Lese majeste und das Internet
[quote="Hancock";p=63926]Pervers! Wie in den schlimmsten Diktaturen in Südamerika vor 30-40 Jahren. Da verschwindet letzlich jemand in einem Loch für den Rest seines Lebens!
[/quote]
nein, es ist zwar zu verurteilen, das man eine so hohe Haftstrafe für LM bekommt - aber in TH werden ja Strafen für Einzeldelikte nicht zusammengefasst, sondern jede Einzelstrafe ergibt dann die Gesamtstrafe. Meist ist es dann so, wenn das Urteil rechtskräftig ist und man den Verstoss halt zugibt, kann man eine Begnadigung einreichen, bei der der König meist positiv entscheidet. Also kann gut möglich sein, das der Mann nach 1 oder 2 Jahren wieder raus ist.
nein, es ist zwar zu verurteilen, das man eine so hohe Haftstrafe für LM bekommt - aber in TH werden ja Strafen für Einzeldelikte nicht zusammengefasst, sondern jede Einzelstrafe ergibt dann die Gesamtstrafe. Meist ist es dann so, wenn das Urteil rechtskräftig ist und man den Verstoss halt zugibt, kann man eine Begnadigung einreichen, bei der der König meist positiv entscheidet. Also kann gut möglich sein, das der Mann nach 1 oder 2 Jahren wieder raus ist.
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hippo
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Re: Lese majeste und das Internet
Klar @Bukeo, magst ja recht haben mit der Begnadigung aber schau mal was da steht:
Er hat schon einen Straferlass von 30 Jahren. Davon abgesehen, schon 1 Tag wäre mir zuviel geschweige denn "nur" 1 Jahr.Eigentlich lag die Strafe bei 60 Jahren - zehn Jahre Haft für jeden Facebook-Eintrag. Weil der Mann ein Geständnis ablegte, wurde das Strafmaß halbiert. Das Urteil fällte ein Militärgericht. Der Mann kann nicht in Berufung gehen.
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Hancock
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Re: Lese majeste und das Internet
Ich habe vielleicht ein wenig(!) über das Ziel hinausgeschossen. Aber...
...das ist reine Willkür!Also kann gut möglich sein, das der Mann nach 1 oder 2 Jahren wieder raus ist.
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hippo
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Re: Lese majeste und das Internet
[quote="Hancock";p=63931]Ich habe vielleicht ein wenig(!) über das Ziel hinausgeschossen. Aber...
Erstens mal bist du meiner Meinung nach nicht überdas Ziel hinausgeschossen und Zweitens, wie @Bukeo schrieb, ist es möglich das er nach 1 bis 2 Jahren wieder rauskommt. Er kann genausogut bis ans Ende seiner Tage im Knast sitzen.
...das ist reine Willkür![/quote]Also kann gut möglich sein, das der Mann nach 1 oder 2 Jahren wieder raus ist.
Erstens mal bist du meiner Meinung nach nicht überdas Ziel hinausgeschossen und Zweitens, wie @Bukeo schrieb, ist es möglich das er nach 1 bis 2 Jahren wieder rauskommt. Er kann genausogut bis ans Ende seiner Tage im Knast sitzen.
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bukeo
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Re: Lese majeste und das Internet
[quote="hippo";p=63932]
Erstens mal bist du meiner Meinung nach nicht überdas Ziel hinausgeschossen und Zweitens, wie @Bukeo schrieb, ist es möglich das er nach 1 bis 2 Jahren wieder rauskommt. Er kann genausogut bis ans Ende seiner Tage im Knast sitzen.[/quote]
er kann aber erst dann eine Begnadigung einreichen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn es das ist und die Begnadigungsansuchen eingereicht ist, sollte er ein paar Monate später rauskommen. Zumindest war es bis Mai 2014 so. Gut möglich, das es momentan anders läuft.
[quote="hippo";p=63930]Klar @Bukeo, magst ja recht haben mit der Begnadigung aber schau mal was da steht:
ja, ich bin ja für eine LM-Reform, der König auch - ich verstehe nicht, warum 2005, als er um Kritik bat, Thaksin nicht sofort reagierte und eine LM-Reform - zusammen mit dem Kronrat und der Königsfamilie durchführte. Ich habe manchmal das Gefühl, das LM für die Politiker recht angenehm ist, man kann es verwenden, wenn man es benötigt. Wurde auch schon gegen Abhisit eingesetzt, war dann aber ein Rohrkrepierer.
Das gleiche gilt für den Kotau. Rama V oder VI schaffte ihn ab, nach dem Tod des Königs führte der Premier den Kotau wieder ein - warum?
Erstens mal bist du meiner Meinung nach nicht überdas Ziel hinausgeschossen und Zweitens, wie @Bukeo schrieb, ist es möglich das er nach 1 bis 2 Jahren wieder rauskommt. Er kann genausogut bis ans Ende seiner Tage im Knast sitzen.[/quote]
er kann aber erst dann eine Begnadigung einreichen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn es das ist und die Begnadigungsansuchen eingereicht ist, sollte er ein paar Monate später rauskommen. Zumindest war es bis Mai 2014 so. Gut möglich, das es momentan anders läuft.
[quote="hippo";p=63930]Klar @Bukeo, magst ja recht haben mit der Begnadigung aber schau mal was da steht:
[/quote]Er hat schon einen Straferlass von 30 Jahren. Davon abgesehen, schon 1 Tag wäre mir zuviel geschweige denn "nur" 1 Jahr.
ja, ich bin ja für eine LM-Reform, der König auch - ich verstehe nicht, warum 2005, als er um Kritik bat, Thaksin nicht sofort reagierte und eine LM-Reform - zusammen mit dem Kronrat und der Königsfamilie durchführte. Ich habe manchmal das Gefühl, das LM für die Politiker recht angenehm ist, man kann es verwenden, wenn man es benötigt. Wurde auch schon gegen Abhisit eingesetzt, war dann aber ein Rohrkrepierer.
Das gleiche gilt für den Kotau. Rama V oder VI schaffte ihn ab, nach dem Tod des Königs führte der Premier den Kotau wieder ein - warum?
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hippo
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Re: Lese majeste und das Internet
Da muss er dann aber wohl Glück haben.er kann aber erst dann eine Begnadigung einreichen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn es das ist und die Begnadigungsansuchen eingereicht ist, sollte er ein paar Monate später rauskommen. Zumindest war es bis Mai 2014 so. Gut möglich, das es momentan anders läuft.
Regierung verteidigt hohe Strafen wegen Majestätsbeleidigung
Bangkok -Ein Regierungssprecher verteidigte die Rekordhöhe der Haftstrafen im Falle von Majestätsbeleidigung und sagte, dies sei Teil einer allgemeinen schärferen Strafverfolgung.
In Bezug auf die Strafverfolgung gebe es nichts Neues, erklärte General Weerachon Sukhondhapatipak. Die Vorgängerregierung sei jedoch bei der Strafverfolgung zu lax vorgegangen.
Am Freitag war eine 28-Jährige Mutter von zwei fünf und sieben Jahren alten Kindern wegen sieben Facebook-Postings zu 56 Jahren Haft verurteilt worden. Weil sie geständig war, wurde die Haft auf 28 Jahre reduziert.
Am selben Tag wurde ein Mann wegen sechs Facebook-Postings zu 60 Jahren Haft verurteilt. Weil auch er geständig war, wurde die Haft auf 30 Jahre reduziert.
Einen Tag zuvor war ein Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er ein Porträt des Königs zerstört hatte. Da er geständig war, wurde die Haft auf fünf Jahre reduziert. Den Einwand der Verteidigung, der Angeklagte leide unter einer psychischen Erkrankung, ließ das Militärgericht nicht gelten.
Da die Verurteilungen von Militärgerichten erfolgten, ist eine Berufung gegen die Urteile nicht möglich.
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DisainaM
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Re: Lese majeste und das Internet
[quote="Hancock";p=63931]Ich habe vielleicht ein wenig(!) über das Ziel hinausgeschossen. Aber...
nicht unbedingt,
es wird von jeder Haftanstalt eine Liste von gefangenen zur Begnadigung und vorzeitigen Entlassung vorgeschlagen,
und die Entscheidung, wer auf diese Liste kommt, ist ebenfalls keine Willkür, sondern erfolgt nach klaren Regeln, teilweise auch der Ekonomie.
...das ist reine Willkür![/quote]Also kann gut möglich sein, das der Mann nach 1 oder 2 Jahren wieder raus ist.
nicht unbedingt,
es wird von jeder Haftanstalt eine Liste von gefangenen zur Begnadigung und vorzeitigen Entlassung vorgeschlagen,
und die Entscheidung, wer auf diese Liste kommt, ist ebenfalls keine Willkür, sondern erfolgt nach klaren Regeln, teilweise auch der Ekonomie.