pezi hat geschrieben: ↑11.10.2018 03:37
Kein Beteiligter hatte also vor gehabt, jetzt machen wir gezielt die Touris nieder
schade das du nicht dabei warst.
so viel schwachsinn auf einmal ist schon brutal gruss da pezi
wir haben bei der Betrachtung von solchen Ereignissen folgendes Problem,
in Deutschland hat die Springer Presse die Menschen auf US Recht geimpft,
dass wir eine Menge Geld verschwenden müssen,
dass die erste Instanz von Strafprozessen mit Medienaufmerksamkeit,
ausschliesslich Showurteile produziert werden, die dem Volkssinn Zufriedenheit gibt,
aber mit unserem Recht nichts zutun hat, das kommt erst in der zweiten Instanz zum tragen,
weil
man dem normalen Bürger unsere gewachsene Rechtskultur nicht vermitteln kann, weil der eben kein Jura studiert hat.
Auf den Fall, wo Du Dich ärgerst, bezogen,
warum ist die Frage erheblich,
weil es um die Abgrenzung von Totschlag und Mord geht,
wenn also der Schütze beim Schiessen den Touristen überhaupt nicht töten wollte,
wo werden die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes, - Vorsatz - erfüllt ???
Die Gegenfrage von Dir, Du warst ja nicht dabei oder betroffen -
Gegenfrage, willst Du US Recht, wo 12 Geschworene nach ihrem Rechtsempfinden die Fragen beantworten.
US Recht braucht in der Rechtsfindung bei Strafverfahren keine studierten Juristen, sondern eben die besagten 12 Geschworenden.
Willst Du so ein Recht ?
Die Bildzeitung wird jedenfalls nicht müde, den Leuten zu suggerieren, ihr Leser könnt darüber urteilen, welche Strafe der verdient,
damit demontieren sie die Grundpfeiler unser Rechtsordnung.
Hinzu kommt jetzt noch die Situation in den Ländern, wie Thailand, wo eben 2 Burmesen wegen dem Kho Tao Fall schnell zum Tode verurteilt werden,
weil Fälle abgeschlossen werden müssen - will man da hin ???
Klar, hier geht es um Thai Recht, aber wir haben bereits bei der deutschen Übersetzung von solchen Fällen bereits den Unterton,
dass jegliches "subsumieren von Gesetzesvorraussetzungen"
wo man ja belastendes wie entlastendes zusammenfassen anführt,
bereits von aufgehetzten Lesern als "Täterkultur" abgestempelt wird,
frei nach dem Motto, - Du bist als Opfer nicht betroffen, dann braucht man den Einwand,
der Täter hatte keinen Tötungsvorsatz beim erschiessen gehabt, - nicht hören.
Juristisch gesehen stinkt Dir der Ermessensspielraum der deutschen Richter,
dass die eben in solchen Fällen einen wegen Todschlag verurteilen können,
während andere Richter argumentieren,
- der Schütze hat die Tötung des Touristen billigend in Kauf genommen,
und im weiteren argumentiert, dass man von einem General-Vorsatz ausgehen kann,
um dann zu einem Urteil wegen Mordes zu kommen.
Den Thais wird das egal sein, ev. kommt der Täter nach 5 Jahren durch eine Amnestie auf freien Fuss,
aber das interessiert dann niemanden mehr.
Interessanterweise sind es übrigens viele Ostdeutsche,
die in den letzten 28 Jahren im Grunde mit dem westdeutschen Strafrecht nie ganz warm geworden sind,
und die ihr eigenes Rechtsempfinden durch Bild, und sämtliche US Crime Serien in den Privaten, haben prägen lassen,
und im Grunde US Recht in Deutschland haben möchten.