DSGVO

...über Thailand, über Deutschland oder über irgendwas

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pezi
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DSGVO

#1

Beitrag von pezi »

Wer sei Hoamat net Liabt und sei hoamat net ehrt is a Lump auf dera Welt und sei hoamat net Wert.
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phimax
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Re: Pezis Steinstammtisch in da soi sampan

#2

Beitrag von phimax »

Bevor hier der eine oder andere wieder die Diskussion beginnt:
Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.
ebd.
Gruß Mek
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ChangLek
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Re: Pezis Steinstammtisch in da soi sampan

#3

Beitrag von ChangLek »

.............off topic: dann wird wohl jeder Reisebericht am 24.05.18 24:00 enden - oder ??? :gruebel:
...wenn Du wissen willst wer Du bist, dann vergiß was man Dich lehrte zu sein... :wai:
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phimax
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Re: DSGVO

#4

Beitrag von phimax »

Gruß Mek
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phimax
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Re: DSGVO

#5

Beitrag von phimax »

Wahrscheinlich nichts, weil es nicht unter EU-Recht fällt.

Darum zieht ja auch bspw. Facebook mit ca. 1,5 Mrd. Nutzer-Konten um,
damit sie sich nicht an die DSGVO halten müssen.
Gruß Mek
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DisainaM
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Re: DSGVO

#6

Beitrag von DisainaM »

Anonymus hat geschrieben: 11.05.2018 08:51 Was passiert wenn man Personen ohne zu fragen fotografiert,z.B. in Reiseberichten aus Asien hier im Forum?

wenn Du in Deutschland zB in einem Strassencafe sitzt,

und ich photographiere dort mit meiner xx Millionen Pixel Kamera rein,

dann ist es wichtig, dass ich nicht nur Dich aufnehme.
Ebenfalls ohne Einwilligung zulässig ist nach § 23 KUG die Veröffentlichung von Fotos, auf denen abgebildete Personen nur Beiwerk sind und keinen bestimmenden Einfluss auf das Motiv ausüben. Privilegiert sind ausdrücklich auch künstlerische Bildnisstudien. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift hat sich unlängst durch eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erweitert, in welcher auch die Straßenfotografie als Kunstform anerkannt wurde (siehe fotoMAGAZIN 06/2018, ab Seite 32, ab 15. Mai im Handel.)
https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne ... einordnung
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Hancock
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Re: DSGVO

#7

Beitrag von Hancock »

Es ändert sich praktisch nichts! Hier eine Zusammenfassung eines Rechtsanwalts:
FAZIT
Es ist und war nie der Sinn, mit den Regelungen der DSGVO die Fotografie als solche zu beschränken. Der deutsche Gesetzgeber hat es aus gutem Grund nicht für notwendig erachtet, weitergreifende Regelungen zu erlassen. Regelungen bestehen bereits durch die Gesetzgebung des Kunsturheber-Gesetzes und wurden über Jahre der Rechtsprechung gefestigt. Dies kann im Ergebnis nicht zum Nachteil für den Fotografen führen, der sich weiterhin entsprechend der gesellschaftlichen Erwartungen verhält. Wie bereits ausgeführt; ich wage an dieser Stelle die Prognose, dass die Rechtsprechung dies auch verdeutlichen wird!

Es wird auch weiterhin möglich sein, die von einer Feuerwehr veranstalteten Festivitäten fotografisch festzuhalten, ohne zuvor schriftliche Einwilligungen von allen Teilnehmern zu erhalten. Es bleibt also alles beim Alten. Andere Auffassungen sind übertriebene Verzerrungen von Gesetzgebung und zeugen von „Unverständnis“ oder sogar „Panikmache“ Datenschutz will die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen schützen, nicht Gesellschaftsstrukturen und das Zusammenwirken von Menschen grundlegend verändern.
Gesamter Beitrag: https://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag ... eher-nicht

Um sicher zu gehen, sollte man aber vor einer Veröffentlichung die EXIF-Daten eines Fotos löschen. Über sie kann auf Datum und Uhrzeit, teilweise auch auf den Ort geschlossen werden. Das habe ich bisher nicht gemacht, werde ich wohl dann tun müssen. Schade, denn dort stehen auch noch die Copyrights mit drin.

Auch der Hamburger Datenschutzbeauftrage sieht keine Einschränkungen für Fotografen:
Solange der deutsche Gesetzgeber nicht tätig wird, ist die Lösung aus Hamburg zu empfehlen. Pauschal gesagt heißt das, dass Aufnahmen, die zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken gefertigt werden, gerechtfertigt sind und eine Informationspflicht nicht besteht.

Die gute Nachricht für alle Hobbyfotografen unter uns: im Alltag ändert sich also praktisch nichts.
Gesamter Beitrag: https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... -klarheit/

Problematisch könnte es für Privatdetektive werden. Die machen Fotos nicht zu künstlerischen Zwecken, sondern sie wollen Daten über eine Person sammeln. Sie müssten also erst einmal die beschattete Person um Erlaubnis fragen! ;-D
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ChangLek
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Re: DSGVO

#8

Beitrag von ChangLek »

.................im Netz gefunden - betrifft alles und jeden.............. :help:

wollt Ihr das totale Fotografierverbot ???
...wenn Du wissen willst wer Du bist, dann vergiß was man Dich lehrte zu sein... :wai:
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Hancock
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Re: DSGVO

#9

Beitrag von Hancock »

Wie ich bereits in meinem vorherigem Beitrag gepostet habe, geht es nicht um die Beschränkung von Fotografie. Es geht um Datenschutz, also den Schutz deiner und meiner Daten! Wenn ich z.B. bei einer Bank einen Kredit aufgenommen habe, habe ich das Recht, über meine gespeicherten Daten Auskunft zu bekommen. Und wenn die Geschäftsbeziehung beendet ist, habe ich nach einer Aufbewahrungsfrist das Recht, dass diese Daten gelöscht werden.
Die Idee, die EU könnte auf die Idee kommen, das Fotografieren massiv zu beschränken, ist mehr als abenteuerlich! Und solch einen Artikel zu schreiben, mehr als blöde. Denn spätestens ab dem 25.05. merkt jeder, dass dies Unsinn ist. :ewink:
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ChangLek
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Re: DSGVO

#10

Beitrag von ChangLek »

...............gut - warten wir mal ab. In diesem Fall hoffe ich das es so ist wie Du sagst. Alles andere wäre schlichtweg der Horror................ :wai:
...wenn Du wissen willst wer Du bist, dann vergiß was man Dich lehrte zu sein... :wai:
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