korrekterweise sollte man aber auch darauf hinweisen,
dass es Unterschiede bei den Immigrations gibt,
manchen reicht die Konsularbescheinigung nicht, anderen schon.
Das kommt dann meistens davon, weil das Wissen vorhanden ist,
dass zB. die amerikanische Botschaftsbescheinigung ausschliesslich aufgrund einer eigenen Selbstauskunft erteilt wird,
die dann auch landesweit anerkannt werden muss.
Aufgrund dieser Ungleichheit haben deshalb einige Immigrationbeamte ein Einsehen,
dass man die Ausländern, die zumindestens mehr Unterlagen für ihre Konsular/Botschaftsbescheinigung beibringen mussten,
nicht unnötig schikanieren muss.
siehe auch hier
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Vorsicht vor "gekauften" Aufenthaltsgenehmigungen
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