Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

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sunnyboy
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Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

#11

Beitrag von sunnyboy »

überteuerte Zimmer in Schulnähe,
notdürftige Zimmereinrichtung, überteuerte Wasser/ Stromrechnung, Kaution die es nicht zurück gibt, Essen,
denke das Bsp. bezieht sich auf BKK, denn auf andere Orte treffen diese Kriterien nicht zu.

Gruß Sunnyboy
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luftretter
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Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

#12

Beitrag von luftretter »

[quote="Yenz"]
aber irgendwo verdient dann irgendwie irgendwer weniger Geld!!!! [/qoute]

Das ist der wahre Grund für diesen A1-Schwachsinn!!
Seit Urangela in Berlin ihren fetten Ar.... in den Kanzlersessel quetscht, müsste auch der letzte kapiert haben, das die meisten (Gesetzes-)Entscheidung von der Wirtschaft über die entsprechenden Lobbyisten gefälllt werden!

Meine Frau hat das komplette Programm hinter sich (A1 in BKK, 900 Std. Integrationskurs in DE).
Sie spricht nach 4 Jahren in DE so gut deutsch, das sie ihren zwei Landsfrauen bei der Arbeit ständig die Aushänge am schwarzen Brett oder bei Fortbildung und Hygieneschulungen übersetzten muss.
Ihre zwei Kolleginnen und Landsfrauen sind seit 8 bzw. 15 Jahren in DE......

Ihre guten Sprachkenntnisse hat meine Frau aber garantiert nicht durch das A1 in BKK, sondern durch die 900 Std. in DE.
Und weil es Ihrem Ehemann eben nicht egal ist, ob die Ehefrau gut deutsch spricht,aber auch weil sie halt ein verdammt cleverer Kopf ist und mehr auf'm Kasten hat als Ihre Kolleginnen die nur 4 Jahre Isaan-Pampa-Grundschule kennen....
„"Herr Doktor, was glauben Sie, wie alt kann ich werden?" - "Rauchen Sie?" - "Nein." - "Trinken Sie?" - "Nein." - "Frauen?" - "Niemals." - "Warum wollen Sie alt werden?"“
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