Corona-Virus in Thailand
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Re: Corona-Virus in Thailand
Nun offizielle von der deutschen Webseite von Thai-Airways: alle Europaflüge werden von 01/04/2020 - 31/05/2020 eingestellt.
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Topic author - Member+
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Re: Corona-Virus in Thailand
Emirates hat gestern den Flugbetrieb eingestellt, Ethiad folgt Freitag!
Merkwürdig: Ich habe heute (26.) eine Mail von Emirates bekommen, in der steht, dass sie am 25. den Flugbetrieb einstellen.
Merkwürdig: Ich habe heute (26.) eine Mail von Emirates bekommen, in der steht, dass sie am 25. den Flugbetrieb einstellen.
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- der mit dem Besen
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Re: Corona-Virus in Thailand
Übersichtskarte gemeldeter Erkrankungen in Thailand:
https://covidtracker.5lab.co/en
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Gruß Mek
Wer das Extreme kennt, weiß das Normale zu schätzen.
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- der mit dem Besen
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Re: Corona-Virus in Thailand
Jetzt fahren auch weniger Züge.
Die thailändische Staatsbahn wird ab dem 1. April den Betrieb klimatisierter Express-, Schnell-, Schlaf- und Speisezüge in alle Regionen einstellen, da es an Passagieren mangelt.
Quelle
Die thailändische Staatsbahn wird ab dem 1. April den Betrieb klimatisierter Express-, Schnell-, Schlaf- und Speisezüge in alle Regionen einstellen, da es an Passagieren mangelt.
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Gruß Mek
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Re: Corona-Virus in Thailand
Das ist aber nur eine Anzahlung. Der Restbetrag wird dann in D zurück gefordert...
Bei der online-Buchung zahlen Sie zunächst 99,99 EUR. Weitere Voraussetzung für die Nutzung dieser Flüge ist die vorherige Unterzeichnung einer Einverständniserklärung („§6-Erklärung“), dass Sie die anteiligen, über die 99,99 EUR hinausgehenden und noch zu bestimmenden Kosten für den Flug tragen. Die Einverständniserklärung finden Sie in einem gesonderten Anhang. Bitte bringen Sie diese Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Check-in mit.
https://bangkok.diplo.de/th-de/landsleutebrief/2329484
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Gruß aus München
Achim
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Re: Corona-Virus in Thailand
Ganz vergessen, es hier auch zu posten
Man muss folgendes bestätigen:
Mir ist bekannt, dass es sich um einen Flug im Rahmen des Rückholprogramms des Auswärtigen Amtes handelt, das vorrangig deutschen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen zur Verfügung steht. Mir ist bewusst, dass das Auswärtige Amt nach § 6 Konsulargesetz berechtigt ist, neben dem an Condor entrichteten Preis für das Flugticket im Nachgang eine Auslagenerstattung von mir zu fordern.
§ 6 Konsulargesetz, gemeint ist dann wohl das, was in § 5 Konsulargesetzt steht.
Da hast du recht, ich hatte nicht weitergeklickt.
Man muss folgendes bestätigen:
Mir ist bekannt, dass es sich um einen Flug im Rahmen des Rückholprogramms des Auswärtigen Amtes handelt, das vorrangig deutschen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen zur Verfügung steht. Mir ist bewusst, dass das Auswärtige Amt nach § 6 Konsulargesetz berechtigt ist, neben dem an Condor entrichteten Preis für das Flugticket im Nachgang eine Auslagenerstattung von mir zu fordern.
§ 6 Konsulargesetz, gemeint ist dann wohl das, was in § 5 Konsulargesetzt steht.
Gruß Mek
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