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Bundestagswahl 2017 - Briefwahl

Verfasst: 10.05.2017 11:17
von MOE
Der Bundeswahlleiter
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Antrag bitte am PC ausfüllen, ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und im Original, z. B. per Luftpost, an die zuständige Gemeinde (siehe Frage „Wohin muss ich den Antrag senden?“) schicken. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend!

Termin: So, 03.09.2017 (21. Tag vor der Wahl) Letzter Tag für die [...]
Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
Der Antrag kann als pdf auf der o.a. Webseite heruntergeladen werden.