Fünf Verletzte und zwei getötete Touristen bei einem Straßenkampf in Bangkok

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Hancock
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Re: Fünf Verletzte und zwei getötete Touristen bei einem Straßenkampf in Bangkok

#11

Beitrag von Hancock »

Nun ja, es ist nun mal ein Unterschied, ob ich jemanden ermorden will, oder ob ich den Tod anderer fahrlässig zu verantworten habe. Zudem:
Tritt die fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit einer anderen Straftat, wie der Körperverletzung, dem Raub, der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung oder bestimmten anderen Begehungsdelikten auf, so ist zu prüfen, ob nicht durch den Gefährdungszusammenhang zwischen der vorhergehenden vorsätzlichen Straftat und der fahrlässigen Tötung ein erfolgsqualifiziertes Delikt verwirklicht wurde, das als Rechtsfolge einen erhöhten Strafrahmen aufweist.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3% ... %C3%B6tung


Und ihren Führerschein werden diese Typen, wenn überhaupt, vermutlich lange nicht mehr sehen. Ach ja: Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen auch noch dazu. Und eine Lücke von 3,5 - 5 Jahre im Lebenslauf werden bei jedem Bewerbungsgespräch ein Thema sein, ein Leben lang. Die Strafe ist also deutlich mehr als die 3,5 - 5 Jahre. - Damit man mich nicht falsch versteht: Ich mach hier keinen auf "Die armen Leute"! Sie haben es verdient.

Wobei mir die 5 Jahre auch etwas niedrig erscheint, 1-2 Jährchen mehr könnten es als Höchststrafe schon sein. Allerding beträgt die Höchststrafe in der Schweiz z.B. 3 Jahre.
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DisainaM
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Re: Fünf Verletzte und zwei getötete Touristen bei einem Straßenkampf in Bangkok

#12

Beitrag von DisainaM »

das Problem ist ja meistens,
dass das Volksempfinden für eine gerechte Strafe, sich oft nicht deckt mit der geschriebenen Rechtssprechung der höchstrichterlichen Urteile, in Anwendung der Gesetze.

Hinzu kommt,
das jeder Fall ein Einzelfall ist,
und ohne das ein teurer Anwalt nun mit seinen Tricks beginnt,
200 ausländische Zeugen, die im Ausland sind, zu laden,
um im Fall, das das Gericht die Anträge ablehnt und Verfahrensfehler macht,
das gesamte Verfahren zu kippen und am Ende einen DEAL auf dem Gerichtsflur zu erzwingen,

es reicht alleine schon, dass da etwas vorgetragen wird, was im Endergebnis eine verminderte Schuldfähigkeit bringt,
weil die Person eben gut mit dem Spiel mit den Gerichtsgutachtern eingestellt ist.

Aus dem Grund versuche ich regelmässig, mich aus der emotionalen Befangenheit solcher Ereignisse abzukoppeln,
und man beginnt mit Humor zu reagieren,
ähnlich wie die Unfallärzte, die dann Spässe über die letzten Unfalltoten machen,
(einfach aus Selbstschutz)
Ausserdem wird diese Erwartungshaltung, die Strafe muss der Tat auf dem Fusse folgen,
von der Rechtsradikalen Ecke ausgenutzt,
denn sie wollen die Rückkehr zu Schnellgerichtsverfahren wieder einleuten,
und schaffen deshalb schlechte Stimmung, wenn jemand durch einen guten Anwalt davon kommt,
denn im Grunde muss es heissen - so ist das Rechtssystem,
vor Gericht und auf hoher See sind sie in Gottes Hand,
Gerichte sprechen nur irdisches Recht - Gerechtigkeit kann man nur im Himmel erhoffen.

um die Kurve zu Thailand zu kriegen,

dort hatte der Mönch Phra Issara ja 2014 gegen Yingluck demonstriert,
und hatte Polizisten gefangen nehmen lassen, verhört und gefügig gemacht.
Nun, wo er in Haft ist, herrschen andere Zeiten, als zu Yingluck,
denn Staatsorgane vorzuführen, dafür hat er nun die Quittung bekommen.

Wenn in Haftanstalten die Leute nicht Männchen machen, kommen sie ganz schnell zum Augenarzt,
und wie die Laserbehandlung am Ende ausfällt ...
auf jeden Fall kann man keinen Premium Standard erwarten, um es diplomatisch zu sagen.
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thedi
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Re: Fünf Verletzte und zwei getötete Touristen bei einem Straßenkampf in Bangkok

#13

Beitrag von thedi »

Hancock hat geschrieben: 16.10.2018 21:56 Wobei mir die 5 Jahre auch etwas niedrig erscheint, 1-2 Jährchen mehr könnten es als Höchststrafe schon sein. Allerding beträgt die Höchststrafe in der Schweiz z.B. 3 Jahre.
In der Schweiz wird bewusst auf Rache verzichtet. In Deutschland ist Rache auch geächtet, aber dort gibt es nun einfach das Wort "Sühne".

Strafe macht Sinn zwecks Abschreckung, Disziplinierung. Verwahrung kann bei unverbesserlichen zum Schutz der Bevölkerung ausgesprochen werden. Das ist keine Strafe, sondern unbefristet weg sperren weil man den nicht mehr frei laufen lassen kann. Unbefristet heisst nicht für immer - sondern so lange er (hoffentlich) keine Gefahr darstellt. Das hängt dann nur noch von der Beurteilung des Menschen durch Psychologen ab.

Strafe als Erziehungsmassnahme hat sich nur bedingt bewährt. Knast für eine Tat, die er mit etwas gesundem Menschenverstand gar nicht begannen hätte, kann jemanden zur Besinnung bringen. Er hat Zeit einmal etwas "herunter zu kommen". Dazu braucht es aber nicht 5 Jahre - ein paar Monate sollten reichen - oder er ist hoffnungslos.

Jemanden 3 oder gar 5 Jahre seines Lebens zu berauben, indem man in einsperrt, ist extrem. Bedenke mal was Du in den letzten 5 Jahre alles erlebt hast. Das kann auch zur Verhärtung führen: ein inneres verabschieden aus der Gesellschaft. Man akzeptiert keinerlei Gesetze mehr, schlängelt sich nur noch so durchs Leben, dass man nicht mehr erwischt wird.


In der Schweiz werden viele Strafen bedingt oder teilbedingt ausgesprochen. z.B. 15 Monate Gefängnis, wovon er nur zwei absitzen muss, der Rest ist bedingt. Das hat den Effekt, dass der Täter erlebt, dass Gefängnis wirklich scheisse ist, anderseits ist er froh dass er nach 2 Monaten wieder raus kann und trotzdem bleibt das Demakolesschwert von weiteren 13 Monaten über seinem Kopf - er muss nun voll auf die Bremse was seinen gewohnten Lebenswandel betrifft: es braucht nur noch ein Bisschen FehltritD und dann hockt er die 13 Monate mit Sicherheit ab.

Dieses Modell hat sich bewährt. Allerdings wurde es in letzter Zeit übertrieben: Jetzt gibt es auch bedingt ausgesprochene Geld Bussen. Da fehlt nun der Abschreckungseffekt. Momentan sind Bestrebungen im Gange, bedingte Bussen entweder wieder ganz abzuschaffen, oder nur noch für reine Bagatellen auszusprechen.


Strafrecht sollte immer mit Blick auf die Zukunft betrachtet werden. Man darf das auf keinen Fall emotional sehen!

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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thedi
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Re: Fünf Verletzte und zwei getötete Touristen bei einem Straßenkampf in Bangkok

#14

Beitrag von thedi »

Um wieder zum Titel des Thread zurück zu kommen:

http://thailandtip.info/2018/10/12/thai ... touristen/

Jetzt ist es statt zwei nur noch ein Toter.

Im neuen Artikel ist von zwei Millionen Schmerzensgeld für die Familie die Rede - im Bild wird ein Scheck von einer Million überreicht.

Fake Bild oder Fake News - oder soll man überhaupt noch irgend etwas glauben? Und: warum kümmert mich das eigentlich?


Mit freundlichen Grüssen
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