VISA für Deutschland

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strike
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Re: VISA für Deutschland

#21

Beitrag von strike »

maesot hat geschrieben: ... der ABH ist es egal, ob Deine Schwiegermutter ein Schengenvisum beantragt.
Auch was die ABH dazu sagt, ist der Botschaft egal.
Bei einem Schengenvisum ist die ABH (außer bei der Verpflichtungserklärung) nicht beteiligt.
Ja, war mir klar.
Aber wegen genau des Punktes "Verpflichtungserklaerung" musste die ABH in den Vorgang eingebunden werden.
maesot hat geschrieben: ... Ergänzend zu Tramaicos Äußerung möchte
ich schreiben, dass Deine Schwiegermutter schon ein etwas gehobeneres Alter hatte und somit als mögliche Heiratswillige kaum eine
Gefahr für die Botschaft stellt. ...
Haette denn nach Deiner Ansicht der einfache Wunsch die eigene Tochter zu besuchen - ohne Erwaehnung der Schwangerschaft - ebenfalls zum Erfolg gefuehrt?

Gruss,
Strike
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maesot
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Re: VISA für Deutschland

#22

Beitrag von maesot »

strike hat geschrieben: Haette denn nach Deiner Ansicht der einfache Wunsch die eigene Tochter zu besuchen - ohne Erwaehnung der Schwangerschaft - ebenfalls zum Erfolg gefuehrt?

Vielleicht. Aber in dem Punkt der Schwangerschaft der Tochter (die man ohne Probleme nachweisen kann), ist es erheblich unbedenklicher für den konsularischen Sachbearbeiter ein Schengenvisum zu erteilen. D.h. die Begründung war sehr plausibel für ihn.
Zuletzt geändert von maesot am 08.07.2010 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Tramaico
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Re: VISA für Deutschland

#23

Beitrag von Tramaico »

strike hat geschrieben:Gut zu wissen.
Wie sind denn Deine Erfahrungen bei Einladung eines oder beider Elternteile (deutlich und sichtbar ueber 50 Jahre) auch ohne Schwangerschaft der Tochter?

Gruss,
Strike
Pauschale Beurteilungen sind schwerlich moeglich, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Je aelter die antragstellende Person, so unwahrscheinlicher, dass Intention bestehen koennte gegen das Aufenthaltsgesetz zu verstossen.

Eltern, die leibliche Kinder im Schengengebiet besuchen wollen haben sicherlich gute Visumschancen, doch spielen natuerlich auch hier verschiedene Faktoren mit hinein. Wann hat die Tochter die Eltern zuletzt gesehen, wie lange soll der Aufenthalt sein, welchen Hintergrund haben die Eltern bezueglich selbststaendiger Lebensfuehrung in Thailand?

Sagen wir es mal so, fuehren die Eltern in Thailand und die Tochter im Schengengebiet ein ganz "normales Buergerleben", dann sollte einem Elternbesuch bei der im Ausland lebenden Tochter bezueglich Visum keinerlei Problem sein. :wink:
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