VISA für Deutschland

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messma2008
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VISA für Deutschland

#1

Beitrag von messma2008 »

Da es ja bekanntlich sauschwer ist eine Thai per Einladung inkl. Verpflichtungserklärung mit einem Visa der dt. Behörden zu Besuch nach D. zu bekommen. Nun mal ne Frage:
Geht das Prozedere nicht irgendwie einfacher über eines unserer EU-Nachbarländer. z.B. Tschechien???
Der Staat ist der natürliche Feind des Bürgers. Freiheit gibt es nur in der Anarchie.

amnesius1

Re: VISA für Deutschland

#2

Beitrag von amnesius1 »

Naja, so schwer ist das ganze nun auch nicht wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Anforderungen sind wohl in allen Schengen Ländern mehr oder weniger gleich.
Liegt keine Verpflichtungserklärung vor, muss vom Visa Antragsteller nachgewiesen werden das er/sie die Reise auch finanzieren kann.
Der Versuch das über ein anderes Schengen Land abzuwickeln würde in meinen Augen das ganze Verfahren noch weiter komplizieren.
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amnesius
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Re: VISA für Deutschland

#3

Beitrag von amnesius »

Ich habe grad herausgefunden das man auch ohne Account hier antworten kann. Ich denke das ist nicht gewollt, oder?
Falls dir die Antwort zu ungenau erscheint, könnte es an der Fragestellung liegen.

Thaimax
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Re: VISA für Deutschland

#4

Beitrag von Thaimax »

amnesius hat geschrieben:Ich habe grad herausgefunden das man auch ohne Account hier antworten kann. Ich denke das ist nicht gewollt, oder?
Nur bei Antworten übers Ipad nicht ;-D *duckundweg*

Sonst dürfte: "Hier kann jeder schreiben und auch lesen
bitte bedenkt also was ihr schreibt.
ich bitte darum die Schreibrechte nicht dazu zu nutzen (oder auszunutzen),
um sich bspw. den Frust von der Seele zu schreiben. Danke :)"
gelten...
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luftretter
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Re: VISA für Deutschland

#5

Beitrag von luftretter »

Angeblich hat Nakadia (thail. House-DJane) Schwierigkeiten von der deutschen Botschaft ein Visum für einen geplanten Auftritt morgen am 19.06. zu erhalten.
http://www.u2-club.de/programm.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
Hallo

Soeben hat mir das Management von Nakadia mitgeteilt, dass es Schwierigkeiten gibt mit dem Visum in der Deutschen Botschaft in Bangkok.
Der Visastellenleiter hat kein Interesse daran, Nakadia ein Visum auszustellen. Seit einigen Wochen liegt der Antrag nun schon in der Botschaft.
Begründung laut der Botschaft ist, dass es keine Auftritte in Deutschland gibt.

Der U2 Club hat daraufhin ein Schreiben aufgesetzt und an die Botschaft übermittelt, das Nakadia bei uns spielt am Samstag.
Nakadia wurde von der Deutschen Botschaft Europaweit gesperrt!
Quelle: http://www.nittaya.de/event-board-27/ba ... post814905" onclick="window.open(this.href);return false;


Was soll man denn davon halten... :gruebel:

Kann ich mir nur schwer vorstellen, das sie Probleme haben soll ein Visum zu bekommen, die ist doch ständig in der Welt unterwegs...
Zweifelt die deutsche Botschaft etwa an ihrer "Rückkehrwilligkeit"...???? :lachen:

Oder haben die Sesselfur*er gar Angst, sie taucht im deutschen Rotlichtmilieu unter....? :lachen: :lachen:
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Tramaico
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Re: VISA für Deutschland

#6

Beitrag von Tramaico »

Sollten in Deutschland gegen Entgelt Auftritte erfolgen? Welche Art von Visum wurde beantragt?

Bei einem Schengenvisum ist eine Erwerbstaetigkeit ausgeschlossen und folglich waere dieses ein Grund fuer eine europaweite Sperrung, da zwischenzeitlich der Verdacht naheliegt oder gar bestaetigt wurde, dass eine Erwerbstaetigkeit ausgefuehrt werden soll. :wink:
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Tramaico
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Re: VISA für Deutschland

#7

Beitrag von Tramaico »

Nein, Behoerden haben grundsaetzlich keine Bringschuld. Das Fianzamt darf zum Beispiel keinen Rat geben, wie Steuern gespart werden koennen und die Botschaft nicht, wie ein Visum erwirkt werden kann.

Denoch kann man natuerlich IM VORFELD am Schalter 10 der Botschaft Informationen bezueglich eines Visumantrages einholen. Hier wuerde dann darauf hingewiesen werden, dass mit einem Schengenvisum eine Erwerbstaetigkeit nicht gestattet sei und ein D-Visum Antrag mit Unterstuetzung des anstellenden deutschen Unternehmens zu stellen waere.

In Sachen Schengenvisum wird die Botschaft aber auch nicht allzu sehr in's Detail gehen sondern lediglich informieren, dass die Finanzierung gesichert sein muss, eine Flugreservierung und Unterkunftsnachweis/Hotelreservierung gefordert ist und Nachweise zu einer Verwurzelung mit dem Heimatland z. B. in Form einer Dokumentation einer Erwerbstaetigkeit. Wie diese Dokumentation jedoch aussehen soll dazu gibt es keinerlei Details. Wie erwaehnt alles ist ausschliessliche Bringschuld des Antragsstellers.

Der derzeitige Leiter der Visastelle in Bangkok ist seit ca. 9 Monaten im Amt und sicherlich der "Korrekteste" in Bezug auf Ausfuehrung von deutschen Gesetzen und Verordnungen, den Bangkok in den letzten sechs Jahren gesehen hat. Er vertritt ohne wenn und aber die (gesetzesgestuetze) Ansicht, dass es ausschliesslich Aufgabe der ANTRAGSTELLENDEN Person sei, eine erforderliche Beweisfuehrung mit stichhaltigen dokumentellen Nachweisen beizubringen und zwar nach den Grundzuegen deutscher Auffassung.

Zwar befindet sich die Botschaft in Thailand ist aber letztendlich eine deutsche Behoerde, fuer die ausschliesslich deutsche Gesetze und Verordnungen tragend sind. "Aber in Thailand..." ist eine Argumentation, die nur noch sehr wenig Gehoer findet, zumindest nicht beim derzeitigen Leiter der Visa Stelle der Bundesrepublik Deutschland.

Was kann unter den Umstaenden gemacht werden? Nicht viel, ausser allen Erfordernissen bestmoeglich nachzukommen oder den verwaltungsrechtlichen Weg gehen, falls offensichtlich ist, dass unverhaeltnismaessig hart bzw. unrechtmaessig gehandelt wurde.

Es weht derzeit ein recht scharfer Wind in der Botschaft und mir persoenlich wurde sogar schon in einer Sache (ungerechtfertigt) mit einem Hausverbot gedroht.

Fazit: Wurde bei der angesprochenen Sache fadenscheinig und/oder bewusst regelwidrig agiert, dann ist ein Visumantrag grundsaetzlich abzulehen. Anscheinend wurde der Verdacht in dem Augenblick bekraeftigt, als ein deutsches Unternehmen offiziell bestaetigte, dass der Schengenaufenthalt einer Erwerbstaetigkeit dienen sollte. Hierfuer ist ganz klar das Schengener Durchfuehrungsuebereinkommen nicht vorgesehen.

Selbst eine auslaendische Verwandte darf mit einem Schengenvisum noch nicht einmal Aufgaben der Haushaltsfuehrung in der eigenen Familie vornehmen. Auch dann nicht, wenn kein direktes Entgelt bezahlt wird, denn eine Abgeltung der "Arbeit" kann ja auch durch andere Verguenstigungen (Kost und Logis, andere Naturalien, touristische Reisen im Schengengebiet etc.) erfolgen. Ein Schengenvisum wird dann auf jeden Fall auch abgelehnt, wenn z. B. eine Nicht nach Deutschland reist um eine kranke Tante dort pflegerisch oder im Haushalt zu unterstuetzen.

Nein, hierueber muss die Botschaft nicht im Vorfeld informieren, sondern die antragstellende Person erlaeutert den Grund des Aufenthaltes fuer das beantragte Visum. Stellt sich jetzt bereits heraus, dass einer Erwerbstaetigkeit nachgegangen werden soll, dann gibt es zwei Moeglichkeiten:

- der Antrag wird gar nicht angenommen, da Schengenvisa ausschliesslich fuer Besuchs- und Geschaeftsreisen vorgesehen sind. ERWERBSTAETIGKEIT ist ausgeschlossen.

- der Antrag wird angenommen und nach Beurteilung der Entscheidungstraeger abgelehnt mit der Begruendung, dass waehrend des Aufenthaltes gesetzeswidrige Taetigkeiten wahrgenommen werden sollen

Zu welcher der beidigen Situationen es auch kommen mag, der "Schengenzug" wird unweigerlich abgefahren sein, denn es besteht NUN begruendeter Verdacht, dass das Visum fuer illegale Zwecke missbraucht werden soll.

Bitte keine Argumenation, ob dieses nun untragbar ist oder nicht und alles eine Schikane der Behoerden gegenueber der Buerger sei. Beschwerden immer nur an die zustaendigen Stellen richten anstatt wertwolle Resourcen fuer nichts und wieder nichts zu verschwenden.

ICH mache nicht die Regeln sondern fuer mich sind sie genauso eine Huerde wie fuer alle anderen auch. Es gilt fuer ALLE die Anforderungen bestmoeglich zu erfuellen, um die Erfolgschancen zu erhoehen. Auch trifft zu, wie im geschilderten Fall, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schuetzt. :wink:
Zuletzt geändert von Tramaico am 18.06.2010 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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luftretter
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Re: VISA für Deutschland

#8

Beitrag von luftretter »

Tramaico hat geschrieben:Sollten in Deutschland gegen Entgelt Auftritte erfolgen? Welche Art von Visum wurde beantragt?
Keine Ahnung, welches Visum beantragt wurde.
Aber es waren natürlich Auftritte in DE (evtl. auch sonstwo in Europa?) geplant.

Ich habe ja mit dem Veranstalter/der Disco nichts zu tun.
Wir hätten heute abend halt mal dort vorbeigelauscht, da in der Nähe ist.

Wundert mich halt nur ein bisschen, da sie ja nicht das erste mal nach Europa kommen wollte.
Die hat ja schon mehrfach überall in Europa aufgelegt: http://www.myspace.com/nakadia" onclick="window.open(this.href);return false;
Da sollte man doch eigentlich wissen, welches Visa benötigt wird.... :gruebel:

Möglicherweise liegt´s ja tatsächlich an dem neuen Herrscher über die Visa in BKK... :zorn:

Manche kennen sie auch als Photomodel..... ;-D
http://www.model-kartei.de/galerien/galerie/798/" onclick="window.open(this.href);return false;
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sunnyboy
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Re: VISA für Deutschland

#9

Beitrag von sunnyboy »

Geht das Prozedere nicht irgendwie einfacher über eines unserer EU-Nachbarländer. z.B. Tschechien
wenn du einen Bürgen in diesen Ländern hast z.B. in Holland geht das fix.
So nebenbei, Thais die ein entsprechendes Gehalt beziehen kriegen ruck zuck ein Visum.

Gruß Sunnyboy
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tschaang-frank
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Re: VISA für Deutschland

#10

Beitrag von tschaang-frank »

Schau mal hier


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... nstler.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
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