vollständiger Text PCGHInternetdienste: Anbieter müssen E-Mail-Kündigungen akzeptieren
Das Landgericht München hat entschieden, dass Internetdienste, die Verträge elektronisch abschließen, auch elektronische Kündigungen (etwa in Form einer E-Mail) akzeptieren müssen. Andersartige Klauseln in den AGB sind damit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
.
.
.
.
Weiterhin geht hervor, dass elektronisch abgeschlossene Verträge auch elektronisch kündbar sein müssen. Diese Regelung beträfe dann nicht nur Internetdienstleister, sondern beispielsweise auch Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber und zahlreiche andere Angebote des normalen Lebens.
.
.
.
Hervorhebung von mir.