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Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 16:00
von Hancock
Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Gerichte prüfen Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen

Auf Grund weitreichender Entwicklungen in der europäischen und nationalen Rechtsprechung ist in nicht allzu ferner Zukunft mit einer Erleichterung beim Ehegattennachzug nach Deutschland zu rechnen. Es zeichnet sich ab, dass es bald nicht mehr notwendig sein wird, bei Einleitung des Visumverfahrens die deutsche Sprachkenntnis des thailändischen Ehegatten durch die Vorlage eines Deutsch START A1-Zertifikats nachzuweisen.

Schon seit geraumer Zeit wird die Bundesregierung von verschiedenen deutschen Parteien, internationalen Interessenverbänden, aber nicht zuletzt auch von Fach-Juristen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die deutsche Rechtspraxis des Sprachnachweises vor Einreise – bisher noch gestützt auf die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes als oberstes Bundesgericht – nicht mit europarechtlichen Regelungen vereinbar und daher rechtswidrig ist.

...
Quelle: http://www.der-farang.com/?article=2012 ... chnachweis

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 17:21
von Yenz
interessant zu lesen, dass sich hier was tut...
sah bzw seh ich genauso, dass dies nicht korrekt ist, wie es gehandhabt wird...

dann würden die deutschen als potentielle partner in der gunst der thailänderinnen wieder steigen ;-D

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 17:23
von Henk
Willst du heiraten oder warum dein Interesse? ;-D

Der Sprachnachweis ist in meinen Augen sehr sinnvoll...oder warum können Thais die ein Jahr hier leben häufig besser deutsch als manche die schon 10 Jahre oder länger da sind....

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 17:48
von paulsson
Stimmt Henk sie sprechen in der tat nach solch einem Kurs besser.
Nöööö Hancock fragt bestimmt aus Interesse. ;-D

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 20:22
von Hancock
Willst du heiraten oder warum dein Interesse?
Reines Interesse! Mir sind keine Heiratsabsichten bekannt! ;-D Obwohl, wenn ich so nachdenke: Ich bräuchte wohl nur fragen! Wundert mich, dass mir die Frage nicht gestellt wurde letztens... :gruebel:

Ich fand die Regelung schon immer merkwürdig, wenn auch sicher sinnvoll!

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 24.04.2012 22:47
von sunnyboy
Ich bräuchte wohl nur fragen! Wundert mich, dass mir die Frage nicht gestellt wurde letztens...
vielleicht bist das angenehme Zubrot :gruebel: :keineahnung: , dass ist übrigens das beste was man in Thailand sein kann :super:

Gruß Sunnyboy

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 25.04.2012 01:52
von Prasat
Henk hat geschrieben:
Der Sprachnachweis ist in meinen Augen sehr sinnvoll...oder warum können Thais die ein Jahr hier leben häufig besser deutsch als manche die schon 10 Jahre oder länger da sind....
Ich kenne im Bekantenkreis zwei junge Thailänderinnen, die vor wenigen Wochen mit Heiratsvisa gekommen sind.
Ein Reden, auch mit einfachsten Worten und mehrfach vereinfachten Sätzen ist zumindest mit einer der Beiden,
nicht möglich. Auch englisch oder tenglisch hilft da nicht weiter. Meine Frau hilft jetzt täglich beim Missverständnisse
aus der Welt schaffen. Also A1 :lol: an dem kann es, glaube ich inzwischen, nicht liegen.

Aber nach der Heirat wird den Frauen vom Bundesamt für Migration die Verpflichtung zum B1 Deutschkurs mit
anschliesender Prüfung auferlegt ( 600 oder mit Nachschlag bis zu 900 Schulstunden ) und daran wird`s liegen.

A1 ist auch in meinen Augen sinnvoll, schonmal wegen dem ausschalten des billigurlaubs nach Deutschläänd und den
3-Monats Joberinnen fürs Gewerbe. Die Frau, die A1 2-4 Monate lang auf sich nimmt, liebt mit hoher Warscheinlichkeit. Der Mann, der für die ( zu hohen ) Kosten aufkommt und wartet, auch.

Meine Frau musste noch kein A1 in Thailand machen. Die Kurse A1, A2 und B1 + Verlängerung wurden uns vom
Bundesamt f. M. bezahlt bis auf 1€/Std. Eigenbeteiligung, davon kann man sich befreien lassen bei zu kleinem Einkommen.
Der A1 in Thailand, egal wo, kostet richtig viel Kohle. Schulkosten, Prüfungsgebühr, überteuerte Zimmer in Schulnähe,
notdürftige Zimmereinrichtung, überteuerte Wasser/ Stromrechnung, Kaution die es nicht zurück gibt, Essen,
Motorradtaxi, Nachhilfeunterricht u.s.w. :heul: und unser Bundesamt f. M. muss nichts davon bezahlen.
Das ist nicht O.K.
Und die Liebenden, möglicherweise schon in Thailand geheiratet, was für eine Einschränkung der Freiheit und Lebensqualität haben die hinzunehmen ?
Das ist auch nicht O.K.
Gruss Edi :wai:

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 25.04.2012 11:11
von Yenz
wie das mit den touri visa gehandelt wird ist ja irgendwo verständlich.
aber bei schon verheirateten sollte da differenziert werden.
verbindlich zu besuchender sprachkurs in dland würde da wesentlich mehr sinn machen als fadenscheinige a1 nachweise,
die man in ländern wie zB russland ohne größere probleme käuflich erwerben kann. thailand und das goethe institut sowie dessen (damalige) finanzielle situation dürfte ja den meisten hier bekannt sein und erklärt, warum es eben in th nicht klappt mit dem kaufen.
neben dem verbindlichen sprachkurs in dland, sollte man dann jährlich zum AA um das visum zu verlängern. dieses wird so lange nur auf 1 jahr verlängert, bis man mindestens die erfolgreiche a2 prüfung nachweisen kann.
wäre einfacher und fairer. aber irgendwo verdient dann irgendwie irgendwer weniger geld...

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 25.04.2012 16:20
von paulsson
Den 900 Stunden Kurs braucht sie nicht machen.

Den kriegen manche ausländische Staatsbürger aufgelegt wenn sie Harz 4 oder sonstige soziale Leistungen beziehen und schlechte
Deutschkenntnisse haben.Sinnloser Kurs weil es Gruppenbildung und Interessenlosigkeit gibt.Trotzdem hat ihn meine Frau auch gemacht.
Die 900 Stunden mit abschliessender Prüfung nach B1 braucht man auch nicht bestehen dann bekommt man A2 und fertig.
Nachteil dadurch ist einzig das man nur die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann wenn man B1 bestanden hat.
In diesen kursen sind Leute die schon ne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.Diese Leute kann man kaum Motivieren
und dadurch sind es Störende subjekte.

Das ist die Aussage einer kleinen Schülergruppe die lernen wollten.

Re: Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?

Verfasst: 25.04.2012 16:39
von Yenz
"Diese Leute kann man kaum Motivieren
und dadurch sind es Störende subjekte.

Das ist die Aussage einer kleinen Schülergruppe die lernen wollten."

kann ich genau so bestätigen.
bei meiner frau im kurs waren 70% türken von denen 80% schon über 15 jahre in dland sind und deppen waren.
war absoluter müll der kurs. genau deshalb hat sie auch aufgehört...