Sprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?
Verfasst: 24.04.2012 16:00
Quelle: http://www.der-farang.com/?article=2012 ... chnachweisSprachnachweis beim Ehegattennachzug rechtswidrig?
Gerichte prüfen Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen
Auf Grund weitreichender Entwicklungen in der europäischen und nationalen Rechtsprechung ist in nicht allzu ferner Zukunft mit einer Erleichterung beim Ehegattennachzug nach Deutschland zu rechnen. Es zeichnet sich ab, dass es bald nicht mehr notwendig sein wird, bei Einleitung des Visumverfahrens die deutsche Sprachkenntnis des thailändischen Ehegatten durch die Vorlage eines Deutsch START A1-Zertifikats nachzuweisen.
Schon seit geraumer Zeit wird die Bundesregierung von verschiedenen deutschen Parteien, internationalen Interessenverbänden, aber nicht zuletzt auch von Fach-Juristen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die deutsche Rechtspraxis des Sprachnachweises vor Einreise – bisher noch gestützt auf die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes als oberstes Bundesgericht – nicht mit europarechtlichen Regelungen vereinbar und daher rechtswidrig ist.
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