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Re: Bleiberecht

Verfasst: 13.03.2011 07:42
von strike
messma2008 hat geschrieben:.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen !!!
...
Das ist nicht korrekt.
A1 gilt fuer alle Nicht-EU-Buerger - mit Ausnahme der Buerger die aus Japan, Korea, Neuseeland, Australien, Israel, Kanada, die USA kommen - und Ehepartner von Deutschen die kein gemeinsamkes Kind haben.
Das man den eigenen Staatsbuerger der Gruppe der Priviligierten nicht gleichgestellt hat und lieber die Inlaenderdiskriminierung in Kauf nahm, spricht Baende ueber das Familiengesuelze der aktuellen Politiker.

Aber noch einmal mein Hinweis: jemand, der dem Arbeitsmarkt wegen nicht vorhandener Sprachkenntnisse nicht zur Verfuegung stehen kann, der kann auch als Ehepartner eines Deutschen m.E. nicht erwarten, dass die Sozialgemeinschaft grundsaetzlich fuer ihn einspringt.
Er sollte sich schon - am besten freiwillig - befaehigen Angebote annehmen zu koennen - falls es Angebote gibt.
Von der Erleichterung des alltaeglichen Lebens fuer ihn selbst, aber auch seinen deutschen Partners, will ich gar nicht erst reden.

Re: Bleiberecht

Verfasst: 13.03.2011 07:48
von messma2008
strike hat geschrieben:
messma2008 hat geschrieben:.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen !!!
...
Das ist nicht korrekt.
ist es doch.
.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen . denn andere EU-BürgerInnen können mit ihren ausländischen PartnerInnen ohne A1 in D. leben und arbeiten,

man strike, du weisst was ich meine :wai:

Re: Bleiberecht

Verfasst: 13.03.2011 09:20
von MOE
Der EU-Bürger unterliegt aber den Bestimmungen seines Heimatlandes, denn dieses stellt die Aufenthaltsgenehmigung für seine Ehefrau aus. Und in anderen EU-Ländern kann durchaus ebenfalls ein Sprachnachweis gefordert sein.

Richtig ist, daß im Rahmen der Freizügigkeit für EU-Bürger Deutschland von deren Ehefrauen keine Zusatzbestimmungen wie Deutsch A1 verlangen darf.

Re: Bleiberecht

Verfasst: 13.03.2011 15:24
von strike
MOE hat geschrieben:Der EU-Bürger unterliegt aber den Bestimmungen seines Heimatlandes ...
Sorry, das ist einfach nur falsch.
Wenn der EU-Auslaender in Deutschland lebt - und darum ging es.