Bleiberecht

...über Thailand, über Deutschland oder über irgendwas
Benutzeravatar

strike
Member+
Beiträge: 833
Registriert: 04.06.2010 08:35
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Bleiberecht

#41

Beitrag von strike »

messma2008 hat geschrieben:.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen !!!
...
Das ist nicht korrekt.
A1 gilt fuer alle Nicht-EU-Buerger - mit Ausnahme der Buerger die aus Japan, Korea, Neuseeland, Australien, Israel, Kanada, die USA kommen - und Ehepartner von Deutschen die kein gemeinsamkes Kind haben.
Das man den eigenen Staatsbuerger der Gruppe der Priviligierten nicht gleichgestellt hat und lieber die Inlaenderdiskriminierung in Kauf nahm, spricht Baende ueber das Familiengesuelze der aktuellen Politiker.

Aber noch einmal mein Hinweis: jemand, der dem Arbeitsmarkt wegen nicht vorhandener Sprachkenntnisse nicht zur Verfuegung stehen kann, der kann auch als Ehepartner eines Deutschen m.E. nicht erwarten, dass die Sozialgemeinschaft grundsaetzlich fuer ihn einspringt.
Er sollte sich schon - am besten freiwillig - befaehigen Angebote annehmen zu koennen - falls es Angebote gibt.
Von der Erleichterung des alltaeglichen Lebens fuer ihn selbst, aber auch seinen deutschen Partners, will ich gar nicht erst reden.
Information is not knowledge. Knowledge is not wisdom. Wisdom is not truth. Truth is not beauty. Beauty is not love. Love is not music. Music is the best.
Benutzeravatar

messma2008
Member+
Beiträge: 4137
Registriert: 03.06.2010 16:39
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1263 Mal
Danksagung erhalten: 554 Mal

Re: Bleiberecht

#42

Beitrag von messma2008 »

strike hat geschrieben:
messma2008 hat geschrieben:.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen !!!
...
Das ist nicht korrekt.
ist es doch.
.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen . denn andere EU-BürgerInnen können mit ihren ausländischen PartnerInnen ohne A1 in D. leben und arbeiten,

man strike, du weisst was ich meine :wai:
Zuletzt geändert von messma2008 am 13.03.2011 07:49, insgesamt 1-mal geändert.
Der Staat ist der natürliche Feind des Bürgers. Freiheit gibt es nur in der Anarchie.
Benutzeravatar

MOE
Member+
Beiträge: 365
Registriert: 03.06.2010 19:24
Wohnort: Bangkok
Hat sich bedankt: 629 Mal
Danksagung erhalten: 134 Mal

Re: Bleiberecht

#43

Beitrag von MOE »

Der EU-Bürger unterliegt aber den Bestimmungen seines Heimatlandes, denn dieses stellt die Aufenthaltsgenehmigung für seine Ehefrau aus. Und in anderen EU-Ländern kann durchaus ebenfalls ein Sprachnachweis gefordert sein.

Richtig ist, daß im Rahmen der Freizügigkeit für EU-Bürger Deutschland von deren Ehefrauen keine Zusatzbestimmungen wie Deutsch A1 verlangen darf.
MfG

MOE

_________________________________________________________________________________________________________________

Dumm sein und Arbeit haben - das ist das Glück. Gottfried Benn
Benutzeravatar

strike
Member+
Beiträge: 833
Registriert: 04.06.2010 08:35
Hat sich bedankt: 4 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Bleiberecht

#44

Beitrag von strike »

MOE hat geschrieben:Der EU-Bürger unterliegt aber den Bestimmungen seines Heimatlandes ...
Sorry, das ist einfach nur falsch.
Wenn der EU-Auslaender in Deutschland lebt - und darum ging es.
Information is not knowledge. Knowledge is not wisdom. Wisdom is not truth. Truth is not beauty. Beauty is not love. Love is not music. Music is the best.
Antworten