Das ist nicht korrekt.messma2008 hat geschrieben:.... denn A1 gilt nur für Eheleute von Deutschen !!!
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A1 gilt fuer alle Nicht-EU-Buerger - mit Ausnahme der Buerger die aus Japan, Korea, Neuseeland, Australien, Israel, Kanada, die USA kommen - und Ehepartner von Deutschen die kein gemeinsamkes Kind haben.
Das man den eigenen Staatsbuerger der Gruppe der Priviligierten nicht gleichgestellt hat und lieber die Inlaenderdiskriminierung in Kauf nahm, spricht Baende ueber das Familiengesuelze der aktuellen Politiker.
Aber noch einmal mein Hinweis: jemand, der dem Arbeitsmarkt wegen nicht vorhandener Sprachkenntnisse nicht zur Verfuegung stehen kann, der kann auch als Ehepartner eines Deutschen m.E. nicht erwarten, dass die Sozialgemeinschaft grundsaetzlich fuer ihn einspringt.
Er sollte sich schon - am besten freiwillig - befaehigen Angebote annehmen zu koennen - falls es Angebote gibt.
Von der Erleichterung des alltaeglichen Lebens fuer ihn selbst, aber auch seinen deutschen Partners, will ich gar nicht erst reden.