Visa Extension Infos

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Tramaico
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Re: Visa Extension Infos

#11

Beitrag von Tramaico »

Tom, wenn Du tatsaechlich am MONTAG gehst, wirst Du keinen Stempel bekommen. Am Dienstag aber dann doch, dann wuerden wie bei Dieter THB 1.000 fuer overstay faellig werden.

Der NAECHSTMOEGLICHE Termin ist die Vorgabe und dies ist dann der Montag und somit in diesem Fall kein overstay. :wink:
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Tramaico
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Re: Visa Extension Infos

#12

Beitrag von Tramaico »

tschaang-frank hat geschrieben:Wenn ich mit Multiple Entry einreise und z.B 2 mal den Visarun gemacht habe, kann ich dann immernoch ein "Jahresvisa" in BKK beantragen. Ich weiss gar nicht mehr mit was ich 99 eingereist bin (Non-O ist klar), ich wollte dann sofort das "Jahresvisa" aber sie haben mich wieder wegeschickt, kommen sie in 3 Monaten (ne Woche vor Ablauf von 3 Moanten)wieder....
Kann man mit Multiple Entry ueberhaupt eine Arbeitsgenehmigung bekommen, soweit ich das im Kopf habe sind die Visa und die Arbeistgenehmigung ja 2 ganz verschiedene paar "Schuhe" - also - ich kann eine (noch) gueltige Arbeistgenemigung haben obwohl mein Visa bereits abgelaufen ist !!! ????
Das einzige was Du eigentlich benoetigst ist ein Non-Immigrant Visum, egal werlcher Klasse und egal ob single oder multiple. Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung fruehestens 14 Tage vor Ablauf der derzeitigen Genehmigung im Pass, wenn es um einen Langzeitaufenthalt geht oder ein paar Tage vorher, wenn es lediglich um 30 Tage geht. Die Gebuehr ist immer gleich THB 1.800 egal ob nur um einen Tag verlaengert wird oder ein ganzes Jahr.

Wie gesagt, die Vorgabe ist, dass Du ein Non-Immigrant Visum brauchst Verfuegst Du nur ueber ein Touristen-Visum, dann muss dieses erst auf ein Non-Immigrant umgewandelt werden. Dieses kann in Bangkok gemacht werden, ob zwischenzeitlich in anderen Filialen auch, nachdem die neue Regelung der Zustaendigkeitsverteilung vor einiger Zeit in's Leben gerufen wurde, weiss ich nicht. Bei der Bangkok-Immigration gab es eine Extra-Abteilung rein fuer die Thematik der Visumsumwandlung. Zustaendig dort war frueher ein Khun Phalop.

Also, nehmen wir an, Du hast lediglich ein Touristen-Visum im Pass und fasst eine Jahresaufenthaltsgenehmigung in's Auge. Fuer eine Visumsumwandlung muss eine noch mindetens 23 taegige Restaufenthaltszeit vorhanden sein. Verfuegst jemand nur noch ueber 20 Tage, dann waere erst eine Verlaengerung auf mindestens 23 Tage zu beantragen und DANACH die Visumsumwandelung in die Wege zu leiten.

Ist diese geschehen und ein Non-Immigrant Visum ist im Pass, das sofort als "used" gestempelt wird weil man bereits im Land ist und nicht erst noch einreisen muss, dann wird die Jahresaufenthaltsgenehmigung beantragt. Maximal moeglich ist lediglich ein Jahr nach Ersteinreise, dass heisst, wenn sich jemand auf Basis Touristen-Visum bereits 60 Tage im Land aufgehalten hat, dann ist nur maximal eine Verlaengerung um 10 Monate moeglich, um das Jahr voll zu machen. Also 2 Monate Aufenthalt plus Verlaengerung um 10 Monate, bei Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung.

Bis vor ca. 1,5 Jahren war die Gesetzeslage so, dass die Gueltigkeit der Arbeitserlaubnis rein abhaengig war von der erlaubten Aufenthaltszeit. Hatte jemand eine Aufenthaltsgenehmigung fuer lediglich 90 Tage, dann bekam er auch nur im Einlang hiermit eine Arbeitserlaubnis fuer 90 Tage. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis liefen zeitgleich am selben Tag ab. Da in der Vergangenheit manchmal der Prozess der Jahresaufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen konnte, lief man ueber diesen Zeitraum praktisch immer zwischen Immigration und Arbeitministerium hin und her. Man bekam von der Immigration einen "Duldungsstempel" ueber einen Monat in den Pass mit dem Wortlaut "Aufenthaltsgenehmigung beantragt, bitte sprechen sie erneut am Tag X (30 Tage spaeter nach Beantragung) zur Entscheidungsgegennahme vor. Nun zum Arbeitsministerium und Verlaengerung der Arbeitsgenehmigung ueber den gleichen Zeiraum. Dokumente einreichen und Gebuehr von THB 100 (Registrierungsgebuehr) plus THB 750 Kosten fuer kurzfristige Arbeitserlaubnisverlaengerung bezahlen. 30 Tage spaeter wieder zur Immigration zur Entscheidungsengegennahem. Stempel mit dem Wortlaut "der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, bitte sprechen Sie erneut am Tag X (30 Tage spaeter) wieder vor. Wieder hoch zum Arbeitsministerium and same procedure as before.

Nun endlich der Prozess bei Immigration abgeschlossen und die Aufenthaltsgenehmigung fuer die Restlaufzeit fuer ein ganzes Jahr ist im Pass. Verlaengerung der Arbeitserlaubnis im Einklang. Registrierungsgebuehr THB 100 plus Verlaengerungsgebuehr fuer Arbeitserlaubnis Langzeit THB 3.000. Nun Ruhe, bis ca. 14 Tage vor Ablauf der Jahresaufenthaltsgenehmigung und das Spielchen beginnt auf neues. Einzige Verpflichtung in diesem Zeitraum, alle 90 Tage Adressenmeldung an die Immigration. Toleranzzeitraum fuer diesen Prozess +/- 1 Woche Faelligkeitstermin, man muss als nicht taggenau berichten. Achtung, wird auch nur um einen Tag ueberzogen, also die Adressenmeldung erst 8 Tage nach Faelligkeit gemacht, dann werden THB 5.000 Bussgeld faellig. Ohne wenn und aber!!!

Zwischenzeitlich wurde aber zum Glueck die Thematik Arbeitserlaubnis in Thailand reformiert. Seit ca. 1,5 Jahren ist die Arbeitserlaubnis NICHT mehr von der Aufenthaltserlaubnis abhaengig, dass heisst es kann eine Arbeitserlaubnisverlaengerung fuer ein volles Jahr sofort beantragt werden, obwohl im Pass nur 1 Monat "Duldungsaufenthalt" im Pass ist. Hierfuer muss jedoch neben der frueheren Dokumenation ein zusaetzliches Informationsformular eingereicht werden, dass zusaetzliche Details zur Qualifikation des Arbeitsgebers gibt, wie z. B. auch registriertes Stammkapital, Jahresabschluss des Vorjahres etc.

Eine Jahresaufenthaltsgenehmigung ist immer dann moeglich, wenn sich ein Non-Immigrant im Pass befindet und ueber die entsprechenden Qualifikationen fuer eine Jahresaufenthaltsgenehmigung verfuegt wird. Dieses sind rein abhaengig vom Aufenthaltsgrund also entweder Business, Ruhestaendtler, Ehepartner/Elternteil eines thailaendischen Buergers, Education etc.

Der Aufenthaltsgrund kann sich von Jahr zu Jahr durchaus aendern. Falls jemand ueber ein Non-Immigrant B (Business verfuegt) aber waehrend seines Aufenthaltes z. B. heiratet oder auch das 50. Lebensjahr ueberschreitet, dann kann die Basis fuer naechste faellige Jahresaufenthaltsgenehmigugn entsprechend gewaehlt werden. Die Art des Non-Immigrant hat ihre Relevanz verloren, es hat ausgedient.

Beispiel: Ich bin im Februar 2000 mit Touristenvisum in Thailand eingereist. Habe es im Land in ein Non-Immigrant B umwandeln lassen. Im August 2002 heirate ich eine Thailaenderin, doch bis zum Jahr 2007 basierten meine Aufenthalte weiterhin auf Basis Business. Da jedoch bei Geschaeftsaufenthalten zu viel getrickst wurde, wurden die Ansprueche fuer einen Geschaefsaufenthalt derart gesteigert, dass ich mich entschloss auf Basis thailaendischen Ehepartner umzusteigen.

Beim ersten Umstieg war eine separate Befragung von mir UND meiner Ehefrau erforderlich. Nachweis von mindestens THB 40.000 Monatseinkommen, Bilder vom Wohnsitz etc. Im folgenden Jahr musste meine Ehefrau zwar auch bei der Verlaenerung dabeisein, aber die Befragung entfiel. Sie muss nur schriftlich bestaetigen, dass wir ein gemeinsames Eheleben fuehren, was den Aufenthaltsgrund "Ehepartner" rechtfertigt. Im naechsten Jahr kann ich dann wieder waehlen, ob ich meine naechste Aufenthaltsgenehmigung auf Basis Geschaeft oder Ehepartner basiere. Da ich naechstes Jahr 50 werde, koennte ich dann zukuenftig meine Aufenthalte auf Business, Ehepartner oder Ruhestaendtler basiere unabhaengig davon, dass alles eigentlich auf einem Non-Immigrant B (Business) verfuege.

Mit den entsprechenden Qualifikationen und einem entsprechend berechtigten Aufenthaltsgrund, kann der Langzeitaufenthalt in Thailand sehr einfach sein. Ein Verlassen des Landes ist nicht notwendig. Meine eigene Historie zeigt es. Ich habe nur ein einziges Mal in meinem Leben ein Visum bei einer thailaendischen Auslandsvertretung beantragt. Im Februar 2000 ein Touristenvisum bei der Botschaft in Berlin. Alles andere ist dann ausschliesslich innerhalb Thailands erfolgt. Habe seit Februar 2000 das Land nur zweimal verlassen. Einmal fuer eine Reise nach Singapur (1 Tag) und das andere Mal fuer eine Reise nach Deutschland (4 Tage). Natuerlich habe ich VORHER entsprechende Re-Entry Permits beantragt, da sonst meine Aufenthaltsgenehmigung unwiederbringlich verfallen waere. Meine gesamte Historie wuerde wieder bei Null beginnen, falls ich zulasse, dass meine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung auch nur eine einzige Minute verfaellt. 10 Jahre Daueraufenthalthistorie wuerden innerhalb dieser einen Minute zerstoert werden.

Wichtigste Grundregel: NIEMALS einen Behoerdengang zu spaet machen. Behoerdengaenge haben AEUSSERSTE Prioritaet. Es gibt NICHTS wichtigeres fuer einen Auslaender in Thailand. Absolut nichts. Entschuldigungen fuer Versaeumnisse sind fuer die Behoerden nur eins. Ausreden! Im krassesten Fall werden diese als Respektlosigkeit gegenueber den thaiaendischen Behoerden gewertet. Das Leben in Thailand und Umgang mit den Behoerden kann sehr sehr einfach sein, wenn man sich an diese simple Grundregel haelt. Daher die entsprechende Termine immer vorzeitig rot im Kalender vermerken. :wink:
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Volker
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Re: Visa Extension Infos

#13

Beitrag von Volker »

Waere noch zu ergaenzen, dass das one year extension zum zollfreien einfuehren des eigenen Hausstandes
berechtigt.
Mit Arbeit kann man sich den ganzen Tag versauen.
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Samuianer
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Re: Visa Extension Infos

#14

Beitrag von Samuianer »

tschaang-frank hat geschrieben:Wenn ich mit Multiple Entry einreise und z.B 2 mal den Visarun gemacht habe, kann ich dann immernoch ein "Jahresvisa" in BKK beantragen. Ich weiss gar nicht mehr mit was ich 99 eingereist bin (Non-O ist klar), ich wollte dann sofort das "Jahresvisa" aber sie haben mich wieder wegeschickt, kommen sie in 3 Monaten (ne Woche vor Ablauf von 3 Moanten)wieder....
Kann man mit Multiple Entry ueberhaupt eine Arbeitsgenehmigung bekommen, soweit ich das im Kopf habe sind die Visa und die Arbeistgenehmigung ja 2 ganz verschiedene paar "Schuhe" - also - ich kann eine (noch) gueltige Arbeistgenemigung haben obwohl mein Visa bereits abgelaufen ist !!! ????

Frank, es geht, hatte jahrelang ein "O" und die WP....heute, weil geschieden, "B".... und WP und klar theoretisch einen Tag oder am Stichtag des Visums die Jahresverlaengerung beantragen... bei AnnahmedesAntrages, gibt es einen Stempel mitmeist 30 Tagen, bis der Antrag durch ist, dann den "Rest" per Stempel und Eintrag .
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Re: Visa Extension Infos

#15

Beitrag von tschaang-frank »

2000 habe ich es ja schon ohne grosse Schwierigkeiten gemeistert und ich denke das die ganze Nummer im Feb. auch ohne grosse Probleme funktioniert.
Die Arbeitsgenehmigung macht mir noch son bissel Kopfschmerzen wobei ich denke das man das auch hinbekommen sollte immerhin ist bei meiner "Dienstleistung" auch begruendbar warum da ein deutscher sitzen muss aber "erstens kommt es anders und zweitens als man denkt" oder "auf hoher See und vor Thailaendischen Behoerden..." ;-D
Wird schon ;-) werde noch das ein oder andere ernsthafte Gespraech unter 4 Augen mit den Fachleuten hier haben :cool:
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Re: Visa Extension Infos

#16

Beitrag von Samuianer »

tschaang-frank hat geschrieben:2000 habe ich es ja schon ohne grosse Schwierigkeiten gemeistert und ich denke das die ganze Nummer im Feb. auch ohne grosse Probleme funktioniert.
Die Arbeitsgenehmigung macht mir noch son bissel Kopfschmerzen wobei ich denke das man das auch hinbekommen sollte immerhin ist bei meiner "Dienstleistung" auch begruendbar warum da ein deutscher sitzen muss aber "erstens kommt es anders und zweitens als man denkt" oder "auf hoher See und vor Thailaendischen Behoerden..." ;-D
Wird schon ;-) werde noch das ein oder andere ernsthafte Gespraech unter 4 Augen mit den Fachleuten hier haben :cool:


Mit der WP, d.h. den Anforderungen nehmen sie es recht genau!

Foto vom Arbeitsplatz, von Dir an Deinem Arbeitsplatz, genaue Jobbeschreibung, vor Allem aber wird das wieder so ein DIng, weil du die Firma erst gruenden musst und das allein schon "Arbeit" ist (pro beantragter Arbeitserlaubnis derzeit etwa 2 Mio. Baht an registriertem Kapital vorausgesetzt!!! ).... muss wohl erstmal das Frauchen ran, die darfs... Private Ltd. Company oder Partnership. Ltd. ist wohl das fuer euch zutreffende Konstrukt. mher dazu hier:http://www.clickthai.de/Service/Law/company.html

Der ausländische Geschäftsführer (Director) einer Company sowie jeder ausländische Mitarbeiter benötigt eine Arbeitserlaubnis (Work Permit), um tätig zu werden. Für jeweils 2.000.000 Baht eingetragenes Kapital kann ein Work Permit für einen Mitarbeiter beantragt werden. Das Stammkapital braucht dazu nicht voll eingezahlt sein, der fehlende Teil unterliegt jedoch der Besteuerung, weil er als Darlehen an den Geschäftsführer gewertet wird.
Zuletzt geändert von Samuianer am 12.08.2010 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Visa Extension Infos

#17

Beitrag von tschaang-frank »

Frauchen muss ran, ganz klar :cool: ich dachte sogar an die ganz einfache Ordinary Partnership oder Registerd Ordinary Partnership , ist ja wohl das einfachste was moeglich ist !?

Gilt das
Der ausländische Geschäftsführer (Director) einer Company sowie jeder ausländische Mitarbeiter benötigt eine Arbeitserlaubnis (Work Permit), um tätig zu werden. Für jeweils 2.000.000 Baht eingetragenes Kapital kann ein Work Permit für einen Mitarbeiter beantragt werden. Das Stammkapital braucht dazu nicht voll eingezahlt sein, der fehlende Teil unterliegt jedoch der Besteuerung, weil er als Darlehen an den Geschäftsführer gewertet wird.


also die 2 Mio. Tacken auch bei dieser einfachen Form der Gewerbeanmeldung ?

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Re: Visa Extension Infos

#18

Beitrag von dieter1 »

Also Frank, bei der Art der Herrangehensweise und dem Grad Deiner Informiertheit wuerd ich erstmal schauen wollen ob das ganze ueberhaupt laeuft, bevor ich hier irgendwelche moeglicherweise ueberfluessige Verwaltungsakte starte.
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tschaang-frank
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Re: Visa Extension Infos

#19

Beitrag von tschaang-frank »

OK :super: Aufgrund meier Art der Herranhgehensweise (wie gehe ich den heran :gruebel: ) und dem Grad meiner Informiertheit(wie informiert bin ich den :gruebel: ) "schaue ich ersteinmal" und lass mal das Thema hier ;-)
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Re: Visa Extension Infos

#20

Beitrag von tomtom24 »

tschaang-frank hat geschrieben:Frauchen muss ran, ganz klar :cool: ich dachte sogar an die ganz einfache Ordinary Partnership oder Registerd Ordinary Partnership , ist ja wohl das einfachste was moeglich ist !?

Gilt das
Der ausländische Geschäftsführer (Director) einer Company sowie jeder ausländische Mitarbeiter benötigt eine Arbeitserlaubnis (Work Permit), um tätig zu werden. Für jeweils 2.000.000 Baht eingetragenes Kapital kann ein Work Permit für einen Mitarbeiter beantragt werden. Das Stammkapital braucht dazu nicht voll eingezahlt sein, der fehlende Teil unterliegt jedoch der Besteuerung, weil er als Darlehen an den Geschäftsführer gewertet wird.


also die 2 Mio. Tacken auch bei dieser einfachen Form der Gewerbeanmeldung ?
Die Partneship Ltd. hat den Nachteil, dass Du nichts zu melden hast. Bei mir war das optimal, da ich Internetgeschaeft habe/hatte - da koennen sie mir nix wegnehmen. Aber (als Beispiel) bei einem Restaurant koennten sie Dich (theoretisch) hochkant rauswerfen.

Ob Du tatsaechlich geld einbezahlen musst (funden) oder nur auf dem Papier (registrated) haent auch davon ab, was Du machst
"You can fool all the people some of the time, and some of the people all the time, but you cannot fool all the people all the time." Abraham Lincoln
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