Visa und Aufenthaltserlaubnis

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raksiam
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Visa und Aufenthaltserlaubnis

#1

Beitrag von raksiam »

Visa und Aufenthaltserlaubnis

das Thema beschert einen am Anfang so manche Kopfschmerzen. Es gibt einfach leider zu viele selbsternannte „Experten“ in den Foren die es immer wieder schaffen einzelnen Begriffe bei diesen doch sehr wichtigen Thema durcheinander zu wirbeln was dann bei Neulingen so manche Panikattacke auslöst.

Es gibt ein große Anzahl von Foren mit Thailandbezug und auch eine Menge anderer Internetseiten mit Informationen über Visa und Einreisebestimmungen für Thailand. Nur wer schon am Anfang den Fehler macht mit einen „falschen“ Visa nach Thailand einzureisen hat dann große Probleme diesen Fehler im Nachhinein zu korrigieren.

Darum mein Rat an alle Fragenden. Ruft immer am besten gleich bei der thailändischen Botschaft oder bei einen der thailändischen Konsulate in Deutschland an

Ich berichte hier also einmal nur aus meiner Sicht wie ich und mit welchen Visa ich nach Thailand „ausgewandert“ bin. Jeder ist aber gerne eingeladen hier seine persönlichen Erfahrungen mit einzubringen.

Bei mir war also wichtig das ich mit meinen Visum das ich hier in Deutschland beantragen musste auch dann die Moeglichkeit habe in Thailand danach eine Jahresaufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ich brauchte also ein „Non-Immigrant Visa“ -Typ O- Gleich mit Multiple Entries. So wäre dann schon das erste Jahr in Thailand gesichert.

Hier gibt es Infos rund um das Thema Visa.
http://www.thaiembassy.de/de/visa" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier habe ich mein Non-Immirant Visa -Typ O- beantragt.
http://www.thaikonsulatmuenchen.de/" onclick="window.open(this.href);return false;

Auch eine gute Internetseite um sich einen Überblick über das Thema zu verschaffen.
http://www.thailandblick.com/Seiten/tip ... ungen.html" onclick="window.open(this.href);return false;
chookdee,
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raksiam
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#2

Beitrag von raksiam »

Ich habe mein Non-Immigrant-Visa im Honorargeneralkonsulat in München beantragt.
http://www.thaikonsulatmuenchen.de/" onclick="window.open(this.href);return false;

Das Merkblatt für die Visabeantragung.
http://www.thaikonsulatmuenchen.de/Merkblatt.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Also Einkommensnachweis und Vermögensnachweis?

War ja schon öfter im Honorarkonsulat in den letzten Jahren und habe dort immer mein Visa für unseren Urlaubsaufenthalt beantragt. Habe auch in verschiedene Foren gelesen das man die Bestimmungen für die Erteilung eines Non-Immigrant-Visa verschärft hätte. War also auf alles vorbereitet und bin mit einen Tüte voll Unterlagen zum Konsulat gefahren. Lieber doch zu viele Dokumente mitnehmen als ein zweites mal herfahren.

Wie immer habe ich wieder das Glück das der Andrang sehr groß ist. Die Warteschlange vor den Schalter war lang und es gibt immer wieder Zeitgenossen die beantragen ein Visa ohne einen Antrag auszufüllen oder ohne Passfoto. Die versuchen dann immer ewig zu diskutieren mit den Schalterdamen werden aber zum Glück knallhart weggeschickt.

Dann die Überraschung Antrag, Passbilder, Heiratsurkunde und Gebühr mehr wollte man nicht haben. Kein Einkommensnachweis, kein Vermögensnachweis und sonst auch nix. Man hat nicht einmal die Heiratsurkunde angeschaut. Keine 5 Minuten und das Visa war im Pass.

Vielleicht habe ich nur Glück gehabt. Egal wichtig ist das ich meine Non-Immigrant-Visa -O- im Pass habe. Das erste Jahr Thailand ist gesichert.
Bild
chookdee,
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#3

Beitrag von DisainaM »

kann mal ein kleines update zu dem Thema bei mir geben,

hatte mir, wie jeder Jahr, ein Non Immigrant B - multiple - für 1 Jahr in Hamburg geholt.
http://www.thaikonsulathamburg.de/" onclick="window.open(this.href);return false;

Das B Visum ist für Bussiness, weil es für mich als unverheirateten Selbständigen am einfachsten ist,
über ein Schreiben der Firma die Entsendung und die Kostenübernahme zu erklären.

Bild

Das Visum lief vom 5 Februar 2012 bis zum 5 Februar 2013.
Da ich bei meinem Visarun nach Kambodscha einen Einreisestempel bekam, der mir ein Visum bis zum 17 März 2013 gab,
und ich durch meinen Unfall keinen Visarun am 17 März machen konnte,
nahm ich für 12.000 Baht die Dienste einer Visaagentur in Anspruch,
die sich für mich um alles weitere kümmerten, ohne das ich persönlich erscheinen musste,
was mir aufgrund des Gips sowieso nicht möglich war.

Ich übergab neben dem Geld und dem Pass 2 Passbilder und unterschrieb ein paar Formulare.
Am nächsten Tag lies ich mir meinen Pass bringen, und mir wurde mitgeteilt,
dass man mir ein 1 year retirement visa gegeben hatte.

Bild

Nachdem dann 3 Monate zu neige gingen, und ich vom Bein bedingt bewegungsfähig war,
bin ich zur Immigration und hab für 4.000 Baht das Visum umwandeln lassen,
in ein multiple entry visum,

Bild

mit dem absolvierte ich dann meinen Visarun nach Kambodscha.
(glücklicherweise ist das linke Bein betroffen, und ich hab einen Automatikwagen).

ps.
noch ein Nachtrag,
als ich im Bangkok Pattaya Hospital den Arzt fragte, ob das Krankenhaus eine Visaabteilung für ihre reiseunfähigen Ausländer hat,
wurde das verneint,
auf meine Frage, wie die denn ihre Visaverpflichtung erfüllen,
sagte man mir, Pech, wenn sie sich nicht selber drum kümmern können.
Nach meinen Recherchen verfügt nur das Bumrungrad in bangkok über eine eigene Visaabteilung,
die mit der Immigration vernetzt arbeitet.
(man kann ja schlecht alle 3 Monate die Komapatienten an die Grenze fahren)
In allen anderen Kliniken im Lande, muss man sich intensivst erkundigen,
welche Visaagentur vor Ort, für solche Situationen empfohlen wird)

Für die benannte Visaagentur scheint dann wiederum alles ganz easy zu sein,
man braucht weder eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung vom Krankenhaus, noch sonstige Unterlagen,
um die man sich in der Situation selber eh nicht kümmern könnte.

petpet
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#4

Beitrag von petpet »

Behördengänge in Thailand, darunter auch die am meist verbreitetsten mit der Immigrationbehörde, in einer Übersicht mit Links zu den jeweiligen Beschreibungen.
:wink:
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Tramaico
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#5

Beitrag von Tramaico »

@DisainaM

Zur Klastellung:

- Du hast eine JahresAUFENTHALTSGENEHMIGUNG auf Basis Ruhestaendtler erhalten
- Du hat diese nicht in ein Non-Immigrant Visum, Multiple Entry umgewandelt sondern Dir eine Re-Entry Permit, Multiple Entry besorgt, damit Dir die Restgueltigkeit Deiner Jahresaufenthaltsgenehmigung nicht verfaellt. Somit musst Du anders als beim Non-Immigrant Visum, Multiple Entry das Land nach 90 Tagen nicht zwingend verlassen. Doch kannst Du mit Deiner Re-Entry Permit, Multiple Entry, jederzeit das Land verlassen und man wird Dir bei Wiedereinreise immer einen Aufenthalt bis zum 16.03.2014 gewaehren (Achtung, immer darauf achten, dass da tatsaechlich diese gewaehrte Aufenthaltszeit steht und nicht versehentlich nur 90 Tage gewaehrt werden)

Auch auf keinen Fall vergessen, eine 90 Tage Meldung zu machen, wenn Du Dich laenger als 90 Tage, gezaehlt ab dem Stempel auf Deiner Arrival Card, im Land aufhaelst. Somit musst Du mit Deiner jetzigen Ausstattung das Land nicht mehr alle 90 Tage verlassen, aber die 90 Tage Meldung machen, ausser Du verlaesst das Land vorher, dann eruebrigt sich diese Meldung natuerlich, weil das Prozedre mit neuer Arrival Card und neuem Einreisestempel von vorne beginnt. :wai:
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#6

Beitrag von DisainaM »

@ Tramaico,

wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich allerdings bei der Immigration abmelden,
wenn ich nach Deutschland fahre, und wenn ich aus Deutschland zurück komme,
muss ich mich wieder anmelden ?

Ansonsten alle 3 Monate zur Immigration (mit den letzten 3 Wasserrechnungen,
und vor Ablauf der Jahres-Aufenthaltsbewilligung, sich von einem hiesigen Konsult seine Verdienstbescheinigung beglaubigen,
und die Beglaubigung übersetzen lassen, um die neue Jahres-Aufenthaltsbewilligung zu holen.

:wai:
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Tramaico
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#7

Beitrag von Tramaico »

Nein, da Du Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung bis zum 16.03.2014 bist und ueber eine Re-Entry Permit, Multiple Entry verfuegst, kannst Du in dem Zeitraum bis zum 16.03.2014 aus- und einreisen wie es Dir beliebt ohne Ab- und Anmeldungen bei Immigration.

Haelst Du Dich allerdings laenger als 90 Tage am Stueck im Land auf, dann musst Du eine Adressenmeldung mittels dem Formular TM47 http://bangkok.immigration.go.th/download/tm47.doc" onclick="window.open(this.href);return false; bei der Immigration machen. Der untere Teil des Formulars wird Dir mit Unterschrift der Immigration ausgehaendigt und Hinweis, wann die naechste 90 Tage Meldung faellig ist. Bei diesem ausgewiesenen Datum ist ein Toleranz von einer Woche vorher oder nachher moeglich, muss also nicht taggenau passieren. Erfolgt die Meldung jedoch mehr als eine Woche zu spaet, dann wird ein Bussgeld von THB 5.000 faellig plus im schlimmsten Fall noch THB 500 fuer jeden Tag zu spaet.

Diese sogenannte 90-Tage Meldung ist eine reine Formsache und es ist voellig egal ob Du die urspruengliche Adresse gewechselt hast oder nicht. Meldung kann auch auf dem Postweg erfolgen obwohl ich grundsaetzlich selbst die persoenliche Vorstellung mit Pass und ausgefuelltem Formular vorziehe. Bei Post ist ja nie auszuschliessen, dass der Pass verlorengehen koennte. Persoenliche Meldung bei der Immigration kann auch durch Dritte erfolgen. Alles was erforderlich ist, ist ausgefuelltes und vom Passinhaber unterschriebenes TM47 Formular und der Pass im Orginal. Wasserrechnungen oder aehnliche Beweise des tatsaechlichen Wohnens an der gemeldeten Adresse sind nicht erforderlich.

Ansonsten erst im naechsten Jahr ca. 2 Wochen vor Ablauf der derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung am 16.03.2014 Vorsprache zwecks Verlaengerung. Als Ruhestaendtler offiziell erforderlich:

- Mindestalter 50 Jahre
- Finananznachweis von THB 800.000 mindestens seit 3 Monaten auf einem thailaendischen Bankkonot zum Zeitpunkt der Antragstellung (aktuelles Bankkontobuch plus Bestaetigung der Bank zum Tag der Antragsstellung) und/oder monatliches Mindesteinkommen von THB 65.000 oder eine Komination aus Einkommen und Guthaben auf dem Bankkonto

Monatliches im Ausland generiertes Einkommen kann duch eine englischsprachige Bestaetigung der Deutschen Botschaft in Bangkok durch Vorlage der entsprechenden Nachweise dort erfolgen.

Im Regelfall wird bei einem Ruhestaendtler auch ein Gesundheitszertifikat nicht aelter als 6 Monate eingefordert.

Die Immigration in Pattyaya scheint aber (noch) ein wenig toleranter zu sein und mit entsprechenden Kontakten vieles nicht so eng zu sehen wie das Hauptquartier in Bangkok und/oder andere provinziellen Ausstenstellen im Lande. :wai:
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DisainaM
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#8

Beitrag von DisainaM »

[quote="Tramaico";p=51925]
Monatliches im Ausland generiertes Einkommen kann duch eine englischsprachige Bestaetigung der Deutschen Botschaft in Bangkok durch Vorlage der entsprechenden Nachweise dort erfolgen.
[/quote]

in Pattaya kommen dafür die ganzen Honorarkonsulate zum Einsatz,
wird dem Konsul Hofer zB. ein Wohnungsuntervermietungsvertrag aus Deutschland vorgelegt,
bestätigt er für 500 Baht, dass ein monatliches Einkommen von 1.500 Euro im Ausland besteht,
(der italienische Honorarkonsul erstellt für Deutsche die Bescheinigung für 300 Baht)
die wird dann von der Immigration anerkannt.

Ob nun die Immigration in Pattaya kulanter ist, kann ich nicht sagen,
im allgemeinen ist es, wie in Deutschland, wenn das Gesetz z.B. keine Regelung für reiseunfähige, erkrankte Ausländer vorsieht,
oder es sonstige, besondere Gründe gibt, verfährt die Behörde nach einer Interimslösung.
Im allgemeinen sollte man bei einem vernünftigen Auftritt bei der Immigration keine Probleme haben,
dass sollte eigentlich auch anderswo so sein.

:wai:

petpet
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#9

Beitrag von petpet »

[quote="Tramaico";p=51925]....Bei diesem ausgewiesenen Datum ist ein Toleranz von einer Woche vorher oder nachher moeglich, muss also nicht taggenau passieren. Erfolgt die Meldung jedoch mehr als eine Woche zu spaet, dann wird ein Bussgeld von THB 5.000 faellig plus im schlimmsten Fall noch THB 500 fuer jeden Tag zu spaet. ...
[/quote]

Die Frist beträgt maximal 15 Tage vor, bzw. 7 Tage nach dem Termin. Die maximale Strafe beträgt 2.000 Baht
http://www.immigration.go.th/nov2004/en ... age=90days" onclick="window.open(this.href);return false;

[quote="Tramaico";p=51925]
...
- Finananznachweis von THB 800.000 mindestens seit 3 Monaten auf einem thailaendischen Bankkonot zum Zeitpunkt der Antragstellung (aktuelles Bankkontobuch plus Bestaetigung der Bank zum Tag der Antragsstellung) und/oder monatliches Mindesteinkommen von THB 65.000 oder eine Komination aus Einkommen und Guthaben auf dem Bankkonto

...
[/quote]

Nur der Vollständigkeit halber: bei der Erstbeantragung muss das Geld für mindestens 60 Tage auf einer thailändischen Bank deponiert gewesen sein. Bei den Folgebeantragungen sind es dann die erwähnten 90 Tage.
http://www.immigration.go.th/nov2004/do ... 551_en.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
[quote="Tramaico";p=51925]
Im Regelfall wird bei einem Ruhestaendtler auch ein Gesundheitszertifikat nicht aelter als 6 Monate eingefordert. ...
[/quote]
Wird zumindest hier in Udon Thani nicht von den Antragstellern gefordert. Meines Wissens nach ist das Gesundheitszeugnis lediglich bei der Beantragung des Non Immigrant -o- "A" long stay der thailändischen Botschaft vorzulegen, zusammen mit Nachweisen der finanziellen Mittel, Adresse, uvm.
http://www.thaiembassy.de/de/visa" onclick="window.open(this.href);return false;
Noch ein Link zum -o- "A" long stay

:wai: :wink:

petpet
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Tramaico
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Re: Visa und Aufenthaltserlaubnis

#10

Beitrag von Tramaico »

Die Frage ist, wie aktuell die Informationen auf der Immigration Webseite sind, da das Immigration Gesetz auf 2004 zurueckgeht. Im Gesetz selbst, Paragraph 37 Abschnitt 5, steht lediglich, dass ein Reporting aller 90 Tage zu erfolgen hat. Keine Verfahrensregelungen zur Umsetzung.

Auf dem aktuellen Receipt of Notification wird darauf hingewiesen "The fine of overdue notification is not exceeding 5,000 Baht". Anscheinend ist es so, dass lediglich 2.000 Baht Strafe faellig werden, wenn man zu spaet die Meldung vornimmt, jedoch die Strafe kann hoeher sein, wenn man ohne Reporting Nachweis oder einem ueberzogenen erwischt wird.

Anscheinend hat die Immigration bei der Thematik auch einen gewissen Ermessensspielraum, weil es eben im eigentlichen Gesetz keine konkreten Definitionen gibt. Es gibt da anscheinend die unterschiedlichsten Erfahrungen. Siehe hier: http://www.thaivisa.com/forum/topic/611 ... -anything/" onclick="window.open(this.href);return false;

Bin am 07.08. wieder faellig fuer das Reporting. Wenn ich dran denke, frage ich mal nach den aktuellen Regelungen nach und speziell auch, ob es Ermessensspielraeume gibt.

Frueher waren es definitv nur 2.000 Baht, musste ich vor mehr als 10 Jahren auch zahlen, doch dann kam anscheinend die Aenderung, dass bis zu 5.000 Baht moeglich sind. Mein Verstaendnis war bis dato, dass einfach nur von 2.000 Baht auf 5.000 Baht angehoben wurde, doch hierbei handelt es sich um die moegliche Maximalstrafe.

Auch war es bis dato immer mein Wissen, dass 7 Tage vor und 7 Tage danach moeglich sind und es existieren auch noch entsprechende Aussage im Netz. Moeglicherweise hat man irgendwann auf 15 Tage vorher und 7 Tage nachher geaendert. Letztendlich bleibt wohl aber auch immer die Frage offen, wie aktuell Informationen auf Regierungswebseiten sind bzw. auf welchem Informationsstand ein beamteter Gespraechspartner ist. Konkrete Auskunft ist sicherlich nur von der entsprechenden Abteilung im Hauptquartier der Immigration in Chaeng Wattana zu erhalten, was aber auch wiederum nicht heisst, dass der aktuelle Stand den provinziellen Aussenstellen ebenfalls bekannt ist. Kurzum, nicht ist so gewiss wie das Ungewisse, speziell dann, wenn auch noch Ermessensspielraeume bestehen. :ohoh:
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