Visaantrag

...über Thailand, über Deutschland oder über irgendwas
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sunnyboy
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Visaantrag

#1

Beitrag von sunnyboy »

Mich würde mal der Entscheidungsweg bei einer Besuchsvisavergabe interessieren :gruebel: .


Antragsteller tippelt in die Botschaft und gibt den Antrag ab und hat ein mündliches Interview.

Wer bearbeitet die Daten dann weiter. Sind es Thaiangestellte oder die nationalen Angestellten der Botschaft?
Wer entscheidet definitiv über einen Visantrag und auf welcher Grundlage wird entschieden?

Weiß das jemand genauer?

Gruß Sunnyboy
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Tramaico
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Re: Visaantrag

#2

Beitrag von Tramaico »

sunnyboy hat geschrieben:Mich würde mal der Entscheidungsweg bei einer Besuchsvisavergabe interessieren :gruebel: .


Antragsteller tippelt in die Botschaft und gibt den Antrag ab und hat ein mündliches Interview.

Wer bearbeitet die Daten dann weiter. Sind es Thaiangestellte oder die nationalen Angestellten der Botschaft?
Wer entscheidet definitiv über einen Visantrag und auf welcher Grundlage wird entschieden?

Weiß das jemand genauer?

Gruß Sunnyboy
Antragsteller stimmt einen Visumantragstermin ueber das Call-Center der Botschaft ab. Die Antragstellung muss zeitnah, also im Einklang mit dem reservierten Termin erfolgen. Bei zu spaetem Erscheinen (mehr als 20 Minuten) wird der Antrag nicht mehr angenommen, sondern ein neuer Termin muss reserviert werden.

Der Terminbeleg wird am zustaendigen Schalter 11, 12 oder 13 in das Dokumentenfach eingeworfen, nachdem vorher auf ihm der Name der antragstellenden Person geschrieben wurde.

Nun warten, bis der Name durch den zustaendigen Schalter aufgerufen wird. Pass im Original, vollstaendig ausgefuelltes und unterschriebenes Antragsformular, ein zusaetzliches Passbild (mit weissem Hintergrund!) und alle notwendigen begleitenden Dokumente in das Dokumentenfach legen. Die Antragannahme und auch die nun erfolgende persoenliche Befragung wird durch eine thailaendische Mitarbeiterin der Botschaft in thailaendischer Sprache durchgefuehrt.

Die Unterlagen werden auf Vollstaendigkeit , die Gruende fuer den Zweck der Reise hinterfragt und die Dokumentation des unbedingten Rueckkehrwillens ueberprueft. Obwohl die Befragung in thailaendischer Sprache erfolgt, werden die entsprechenden Notizen zu den Antworten in deutscher Sprache aufgenommen. Passt alles zusammen, dann wird der Antrag angenommen. Bestehen keinerlei Chancen auf einen Visumserfolg bereits im Vorfeld, wird meist bereits angeraten, den Antrag erst gar nicht einzureichen und sich die Antragsgebuehren von Euro 60 (umgerechnet in THB zum aktuellen Tageskurs) zu sparen. Im Falle eines akzeptierten Antrages wird dieser in das Computersystem eingebracht, eine Vorgangsnummer vergeben und ein Empfangsbeleg ausgehaendigt, der ausweist, wann die Entscheidung entgegengenommen werden kann (nach 2 - 3 Arbeitstagen, jeweils an einem Dienstag oder Donnerstag). Die Visumantragsgebuehren werden nun am Schalter 2 bezahlt und die antragstellende Person muss den angegebenen Entscheidungstag abwarten.

Angenommene Antraege werden nun durch von einem der drei deutschen Entscheidungstraeger bearbeitet, wobei Kriterien fuer die Beurteilung sind:

- Vollstaendigkeit der Unterlagen
- Glaubhaftigkeit des Antrages
- Belegung der Verwurzelung mit dem Heimatland (= Glaubhaftmachung der Rueckkehrwilligkeit)

Bei der Entscheidung wird das Komplettpaket beurteilt, dass heisst, Angaben im Antragsformular, eingereichte begleitende Dokumentation sowie die Notizen zur vorangegangenen persoenlichen Befragung. Die persoenliche Befragung ist der groesste "Joker" der Botschaft um Widersprueche aufzudecken, speziell weil die Antworten von der antragstellenden Person persoenlich gegeben werden muessen und die Befragung in thailaendischer Sprache erfolgt. Somit ist es im Nachhinein meist sehr schwierig zu argumentieren, dass es bei der Befragung Missverstaendnisse gegeben hat, sollte es zu einer negativen Entscheidung gekommen sein.

Eine Zusicherung, dass ein Visum auf jeden Fall erteilt wird, kann es somit niemals im Vorfeld vor Antragsstellung geben. Noch nicht einmal von einem der Entscheidungstraeger selbst, da ja die persoenliche Befragung ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidungsfindung ist. :wink:
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sunnyboy
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Re: Visaantrag

#3

Beitrag von sunnyboy »

Danke, jetzt ist für die Geschichte wesentlich klarer geworden.

Gruß Sunnyboy
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